Umwelt
Am heutigen Mittwoch um 13.19 Uhr haben die Abgeordneten einen ehrgeizigen Reformvorschlag für die gemeinsame Fischereipolitik (GFP) verabschiedet, mit der nachhaltige Fangquoten, ein Rückwurfverbot und Mehrjahrespläne auf wissenschaftlicher Grundlage eingeführt werden sollen. Die Überfischung wird als Konsequenz der weithin als gescheitert betrachteten aktuellen EU-Fischereipolitik von 2002 betrachtet. Die neue GFP soll ab 2014 gelten.
- Findet sie im Frühjahr 2013 noch ihre Wiese wieder? -
Tier des Monats Oktober des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) ist die Schafstelze. Denn jetzt, Anfang Oktober, ist sie – wie es sich für einen Zugvogel seines Typs gehört – für ca. ein halbes Jahr weg! Ab in den Süden – zusammen mit vielen anderen Zugvögeln, die im Sommer in unseren Wiesen und Weiden brüten und dort auch ihre Jungen aufziehen. Dass die Schafstelze zu ihrem jährlichen Abschied noch einmal Tier des Monats wurde, hat einen Grund: Etliche Schafstelzen haben ihre Wiesen und Weiden jetzt das letzte Mal gesehen – denn wenn sie im April zurückkehren, finden sie an der Stelle ihrer alten Wiese oder Weide nur noch Acker!
Die Bepflanzung und die Pflege der beiden Pflanzkübel an der Zufahrtsstraße zum Baugebiet Echterbrock hat sich Keven Klemm seit 2010 zur Aufgabe gemacht. Drei bis vier Mal im Jahr, je nach Erfordernis und Jahreszeit, pflanzt er neue Blumen ein. In diesem Frühjahr hat er sich für rote Geranien entschieden.
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU, die in diesem Jahr ihr 50-jähriges Jubiläum feiern kann, soll wieder einmal reformiert werden. Im Zuge der Neuaufstellung des Haushalts für die Jahre 2014 bis 2020 werden auch die Zahlen des Agrarsektors diskutiert. Im Mittelpunkt stehen dabei die Direktzahlungen, deren Auszahlungen an neue Bedingungen geknüpft werden sollen. Ab 2014 betragen die Direktzahlungen in der EU rd. 43 Mrd. Euro. Der Anteil Deutschlands liegt bei knapp 5,3 Mrd. Euro.
Seit 2010 wird die Anlage von Blühstreifen und Blühflächen im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen im NRW-Programm "Ländlicher Raum 2007‐2013" wieder gefördert und zwar jährlich mit 950 Euro je Hektar. Um die Förderung zu bekommen, sind bestimmte Bedingungen einzuhalten. So müssen Blühstreifen mindestens 6 Meter und höchstens 12 Meter breit sein. Einzelne Blühflächen dürfen maximal 0,25 ha groß sein.