SPD Sendenhorst Albersloh

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SPD-Fraktion im Bundestag

Der Bundestag hat heute den Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung verabschiedet. Opfer gravierender häuslicher Gewalt erhalten erstmals einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung und anwaltliche Vertretung. Zugleich werden Zugangshürden abgebaut und die Rahmenbedingungen für ein flächendeckendes Angebot verbessert, sagt Carmen Wegge.

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