Regionalpolitik
Aus Sicht der SPD ist die Transformation des Energiesektors unerlässlich. Dazu gehört selbstverständlich auch eine den zukünftigen Anforderungen entsprechende Energieinfrastruktur.
Trotz dieser Notwendigkeiten müssen Gesetzgeber und Ausführung jedoch so weit wie möglich die von den Maßnahmen betroffene Bevölkerung mitnehmen und in der Ausführung bzw. deren Planung alle Interessen (Mensch, Natur, Kultur, Landschaftsschutz, Zeithorizont etc.) und die Auswirkungen in der Umsetzung gegen einander abwägen. Zu den Kriterien gehört auch das Argument der Kosten, das aber nicht zum Hauptargument für eine bestimmte Trassenführung werden kann.
Das Gemeindegebiet der Stadt Sendenhorst ist bei der Entwicklung der Netzstruktur gleich durch zwei Maßnahmen und damit übermäßig betroffen. Leider erfolgen die Planungen für den Korridor B und das Vorhaben 89 voneinander unabhängig. Das ist aus Sicht der SPD suboptimal, da auf diese Weise eine Bündelung der beiden Trassen und mögliche Synergien durch die Planung zweier Erdkabel in einer Trasse von vornherein nicht Gegenstand bei der Identifizierung geeigneter Korridore sein konnte. Es ergibt sich so ein Widerspruch zu §1 des Bundesnaturschutzgesetzes, der eine Bündelung fordert . Langfristig generieren die zwei Trassen außerdem verstärkt/umfangreichere Maßnahmen entsprechend der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur aus dem Sommer 2024.
Es ist zu befürchten, dass die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung durch dieses Vorgehen leidet. In diesem Zusammenhang muss auch darauf gedrängt werden, dass die Transparenz des Verfahrens weiter gestärkt wird: Es ist zu fordern, dass die Bezirksregierung Münster die Unterlagen der Antragskonferenz vom 09.11.2022 für den Korridor B ebenso veröffentlicht wie die Unterlagen zum Vorhaben 89, die im August aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes veröffentlicht wurden.
Ferner ist in der Stellungnahme darauf hinzuweisen, dass die aktuelle Linienführung für den Korridor B nicht die Bestimmungen des aktuellen Regionalplans bzw. des Landschaftsplans für die Stadt Sendenhorst berücksichtigt, die schutzwürdige Vegetation, Landschaft, Überschwemmungsgebiete und Böden in dem Bereich, besonders an der Angel und in der Angelniederung, ausweisen. Auch ist auszuschließen, dass Windenergiebereiche und die Linienführung der geplanten Ortsumgehung beeinträchtigt werden.