SPD Sendenhorst

Für unsere Stadt, für unser Dorf, für die Menschen.

Kommunalwahlprogramm 2014 - 2020

3. Ehrenamt – ohne geht es nicht

Gerade in einer kleinen Stadt auf dem Land funktioniert das Leben nicht ohne Ehrenamt: Der städtische Haushalt verfügt nicht über die Mittel, um die Menschen, die sich hier vor Ort im Kulturbereich, in der Seniorenbetreuung, bei der Feuerwehr, im Sport und an vielen anderen Stellen engagieren, als Hauptamtliche zu bezahlen.

Also können wir dem Ehrenamt in unserer Stadt nicht genug Wertschätzung entgegen bringen. Das muss regelmäßig geschehen – mit Angeboten wie der landesweiten Ehrenamtskarte, die es mittlerweile auch in Sendenhorst und Albersloh gibt. Hier werden wir darauf achten, dass die damit erreichbaren Angebote attraktiv und zeitgemäß bleiben.

Die Anerkennung muss jedoch auch öffentlich sichtbar sein:

  • Wir werden deshalb die Arbeit der Ehrenamtlichen in einem Neujahrsempfang besonders anerkennen.

Mit Lob und Dank allein ist es aber allein nicht getan. Hierzu gehören auch die notwendigen Rahmenbedingungen.

Die entsprechenden Regelungen bei Verdienstausfall, Versicherungen etc. haben sich in den letzten Jahren verbessert. Das ist gut. Dennoch wollen wir mit den Aktiven im Gespräch bleiben, um eventuell notwendige, weitere Verbesserungen zu ermöglichen.

  • Wir werden eine Ehrenamtskonferenz durchführen, um die Bedürfnisse der ehrenamtlich Tätigen kennenzulernen und die Rahmenbedingungen, auch durch hauptamtliche Unterstützung zu schaffen.
  • Die Einführung eines Ehrenamtsbüros soll der Netzwerkpflege dienen, Angebote machen und Hilfestellung leisten. Das neue Forum für Kommunalpolitik ist ein möglicher Ort für dieses Büro, das barrierefrei erreichbar sein muss.
  • Wir werden aber auch die Rahmenbedingungen für das FIZ und die anderen Vereine in Albersloh und Sendenhorst, die sich ehrenamtlich für die Gesellschaft einsetzen, verbessern.

SPD-Fraktion im Bundestag

Heute wird der Bundestag eine Reform der Abgeordnetenbestechung beschließen, um bestehende Straflücken zu schließen. Bislang konnte ein Abgeordneter nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede, Abstimmung im Bundestag oder einem seiner Gremien. In der sogenannten Masken-Affäre kassierten die ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten, weil der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen. Diese Konstellation ist zukünftig strafbar, erklären Johannes Fechner, Canan Bayram und Stephan Thomae.

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