SPD Sendenhorst

Für unsere Stadt, für unser Dorf, für die Menschen.

Ziel: gute und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung

Veröffentlicht am 05.10.2012 in Schule und Bildung

„Eine gute und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung von Anfang an, die den Bedürfnissen der Eltern und der Kinder angepasst ist, ist unser Ziel.“ sind sich die SPD-Fraktionsvorsitzende Christiane Seitz-Dahlkamp und die Ausschussvorsitzende Annette Watermann-Krass einig. „Aufgabe von Politik und Verwaltung ist es, hier immer wieder nach zu steuern – wenn sich Bedürfnisse ändern.“

In der Schulkinderbetreuung vor Ort hat es in den letzten Jahrzehnten viele Entwicklungen gegeben, um auf den veränderten Bildungs- und Betreuungsbedarf von Eltern und Kindern einzugehen. In Sendenhorst und Albersloh war vor allem die SPD immer daran interessiert, ein passendes Angebot vorzuhalten. Sendenhorst war die erste Stadt im Kreis Warendorf, die ein Schulkinderhaus (Hortgruppe für Schulkinder) eingerichtet hat. Auch wurde damals, trotz etlicher Vorbehalte von Schule und Elternschaft, ein Angebot „Schule von acht bis eins“ geschaffen, das bis heute eine gute Nachfrage hat. Mittlerweile haben wir ein gutes und stark nachgefragtes Angebot im OGS-Bereich mit einem erklärten Bildungsauftrag. All diese Angebote werden mit öffentlichen Mitteln bezuschusst. Die Ausgestaltung dieser Angebote ist Aufgabe des Schulträgers, also der Stadt.

Obwohl die Regelungen seit Bestehen der OGS nicht verändert wurden und flexible Möglichkeiten zur Frage der Anwesenheit bieten, scheint dieses Angebot für einige Eltern nicht mehr passend zu sein. Hier besteht offensichtlich eher ein Bedarf an Betreuung, als ein Bedarf an Förderung. Deshalb hat die SPD beantragt, eine Bedarfsanalyse der Betreuungszeiten bei den Eltern zu erstellen, fordert eine Kostenaufstellung in der Sache und ein entsprechendes zusätzliches Angebot.

Die Ausschussvorsitzende und Landtagsabgeordnete Annette Watermann-Krass stellt kar: „Der entsprechende Runderlass des Ministeriums sieht vor, dass für Kinder als Alternative zur OGS den Schulträgern eine zusätzliche Betreuungspauschale zur Verfügung gestellt werden kann. Zur Einrichtung dieser Betreuungsangebote ist ausdrücklich die Kommune im Zuge der Selbstverwaltung verpflichtet:
‚Die Kommune beurteilt im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, in welchem Maße, auch im Lichte der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen, es bedarfsgerecht ist, Plätze in Ganztagsschulen oder außerschulischen Ganztags- und Betreuungsangeboten vorzuhalten.‘ (RdErl. 12-63 Nr. 2, 1.4)“

Die SPD hält als langfristige Perspektive am gebundenen Ganztag an allen Schulen fest: „Bis dahin ist es für uns wichtig, ein flexibles, gutes Angebot für die Eltern und Kinder in unseren Schulen vorzuhalten. Nur dann kann es gelingen, Familie und Beruf zu vereinbaren und allen Kindern eine gute Bildung von Anfang an zu ermöglichen.“

Lesen Sie dazu auch den Antrag der SPD-Fraktion zur Ganztagsbetreuung (PDF).

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