SPD Sendenhorst Albersloh

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„Wir machen unsere Kommunen wieder handlungsfähig“

Veröffentlicht am 04.08.2010 in Kreistagsfraktion

Die Fraktionsspitze begrüßt Koalitionsvertrag.

Die Höhe der Kassenkredite hat in den Kommunen astronomische Ausmaße erreicht und liegt aktuell bei fast 20 Milliarden Euro. Viele Kommunen stehen deshalb kurz vor der Überschuldung. In NRW können über 90 Prozent der Kommunen ihre kommunalen Haushalte nicht mehr ausgleichen und sind daher in ihrer Handlungsfähigkeit massiv bedroht.

Unter der Überschrift „Wir machen unsere Kommunen wieder handlungsfähig“ hat die neue NRW-Regierung sich zur finanziellen Situation der Kommunen wie folgt geäußert: „Unser Ziel ist es, für alle Kommunen eine verlässliche und aufgabenadäquate Einnahmebasis zu erreichen, auf der Ausgabenseite eine verantwortungsgerechte Übernahme der Sozialtransferleistungen zu erwirken und die besonders armen Kommunen bei ihren Konsolidierungsbemühungen zu unterstützen.“ Im Einzelnen sollen die Maßnahmen wie folgt aussehen:
  • Die Heraufsetzung des Bundesanteils bei der Übernahme der Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II hat höchste Priorität.
  • Die Gewerbesteuer soll erhalten und insbesondere deren Bemessungsgrundlage verbreitert werden.
  • Auf Entlastungen im Bereich der Eingliederungshilfe, der Grundsicherung im Alter und der Hilfe zur Pflege soll hinwirkt werden.
  • Konsolidierungshilfen für die durch Altschulden besonders belasteten Gemeinden.
  • Rücknahme der in der letzten Legislaturperiode beschlossenen strukturellen Verschlechterungen im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG).
  • Die Kommunen sollen wieder direkt an den Landessteuern beteiligt und ihnen ihr Anteil an der Grunderwerbsteuer zurückgeben werden.
  • Die Heranziehung der Kommunen zur Konsolidierung des Landeshaushalts über die Befrachtung des GFG soll beendet werden.
  • Veränderungen im Finanzausgleichsystem werden unter Berücksichtigung der Beratungen der Ifo-Kommission und der Rechtssprechung vorgenommen.
  • Der Zugang zu Förderprogrammen soll für die Kommunen, insbesondere für Kommunen mit Haushaltsicherung, verbessert werden.
  • Initiative des Landtages und der Landesregierung, dass die Kommunen in NRW mit besonderen strukturellen Problemen zukünftig wie vergleichbare Kommunen in ostdeutschen Ländern behandelt werden.
  • Weiterentwicklung des Gemeindehaushaltsrecht und der Kommunalaufsicht.
  • Beratungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Kommunen sollen durch Einführung eines Kommunalrates gestärkt und ausgebaut werden.
  • Neufassung des Kommunalwirtschaftsrechts. Neben der Wiederherstellung der alten Rechtslage soll dabei die überregionale Wettbewerbsmöglichkeit der kommunalen Energieversorger gesichert werden.
  • Stärkung der Sparkassen.

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