Reimund Juli
Nimmt Stellung zu einer Veröffentlichung des Kreistagsmitgliedes Homa de Palma von Bündnis90/Die Grünen im Kreistag, die einen direkten Zusammenhang von Kinderarmut und Hartz IV unterstellt.
Gestatten Sie mir, dass ich auf Ihren Leserbrief „Das Budget für Kinder wird schmaler“ öffentlich antworte. Sie beziehen sich in diesem Leserbrief u.a. auf eine Aussage von mir im letzten Kreissozialausschuss, wo ich keinen direkten Zusammenhang von Hartz IV und steigender Kinderarmut sehen konnte und schreiben dazu: „Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Kreistag Reimund Juli kann da einen Zusammenhang nicht feststellen. Er muss uns nicht glauben. Aber wir empfehlen ein Gespräch mit dem Deutschen Kindschutzbund. Oder mit der Schuldnerberatung.“ Ich bin gerne bereit, mich mit allen relevanten Organisationen und Gruppen zu unterhalten, die mit diesem Thema befasst sind und mich mit deren Argumenten auseinander zu setzen. Gleichwohl möchte ich Sie bitten, folgende Fakten zur Kenntnis zu nehmen:
Bereits am 14. Oktober 2004 hatte in Hannover das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland den Vorwurf erhoben, die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV) vergrößere das Armutsrisiko. Insofern ist dieser Vorwurf nicht neu. Tatsache ist aber, dass Niemand Armut durch Hartz IV zu befürchten hat. Jeder, der bedürftig ist, erhält das neue Arbeitslosengeld II. Die Regelleistungen beim Arbeitslosengeld II betragen 345 Euro für Alleinstehende in den alten Bundesländern einschließlich ganz Berlin sowie 331 Euro in den neuen Bundesländern. Partner erhalten 311 bzw. 298 Euro. Für Kinder werden - abhängig vom Alter - bis zu 276 bzw. 265 Euro gezahlt. Zusätzlich zur Regelleistung werden die Kosten für die Miete und Heizung einer angemessenen Wohnung übernommen. Als angemessen können im Durchschnitt folgende Quadratmeterzahlen angesehen werden: ca. 45 - 50 qm für eine Person, ca. 60 qm oder 2 Zimmer für zwei Personen, ca. 75 qm oder 3 Zimmer für drei Personen, ca. 85 - 90 qm oder 4 Zimmer für 4 Personen. Hat ein Bezieher von Arbeitslosengeld II ein Haus gebaut oder eine Wohnung gekauft, die selbst genutzt werden und noch nicht bezahlt sind, werden zusätzlich zu der Regelleistung die Schuldzinsen übernommen. Ebenso werden die Grundsteuer und sonstige öffentliche Abgaben sowie Nebenkosten wie bei einer Mietwohnung bezahlt.
Für eine Bedarfsgemeinschaft mit 2 Kindern unter 15 Jahren ergibt sich demnach folgende Modell-Rechnung:
Regelleistung für den Mann: 90 % von 345,00 ist gleich 311,00 €
Regelleistung für die Frau 90 % von 345,00 ist gleich 311,00 €
Regelleistung für 1. Kind 60 % von 345,00 ist gleich 207,00 €
Regelleistung für 2. Kind 60 % von 345,00 ist gleich 207,00 €
+ Wohngeld (durchschnittlich f. Miete u. Heizung) 523,00 €
- Kindergeld als Einkommen der Kinder 308,00 €
Summe ALG II für die Familie 1.251,00 €
+ dazu wieder das Kindergeld von 308,00 €
ergibt ein verfügbares Familien-Einkommen von 1.559,00 €
Im Vergleich dazu hat ein Verheirateter Stahlfacharbeiter mit 2 Kindern ein verfügbares Einkommen von rund 1.728,00 €. Angesichts dieser Zahlen vermag ich in der Tat keinen direkten Zusammenhang zwischen wachsender Armut und ALG II Beziehern herstellen. Darüber hinaus bleiben die Vermögen der ALG II-Bezieher durch hohe Freibeträge geschützt: So gilt z. B. ein Grundfreibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr für jeden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seinen Partner, mindestens jeweils 4.100 Euro (auch für Kinder), höchstens 13.000 Euro pro Person, zusätzlich 750 Euro für jeden für notwendige Anschaffungen.
Auch die vom Präsidenten des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, erhobenen Vorwürfe, Hartz IV sei eine Katastrophe für Kinder und führe zu mehr Kinderarmut, ist meines Erachtens falsch.
Die Bundesregierung hat mit dem neuen Kinderzuschlag eine gezielte Förderung gering verdienender Eltern beschlossen, die zusammen mit dem Gesetz Hartz IV am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist. Der Kinderzuschlag wird an Eltern gezahlt, die zwar mit ihren Einkünften ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, nicht aber den ihrer Kinder. Sie wären ohne Kinderzuschlag auf Arbeitslosengeld II angewiesen, mit Kinderzuschlag kann die Familie von ihren eigenen Einkünften leben.
Der Kinderzuschlag kann monatlich bis zu 140 € je Kind betragen. Zusammen mit dem Kindergeld von monatlich 154 € und gegebenenfalls zusätzlich Wohngeld deckt er den durchschnittlichen Bedarf von Kindern. Mit dieser neuen familienpolitischen Leistung werden in einem ersten Schritt 150.000 Kinder und ihre Familien unabhängig vom Bezug des Arbeitslosengeldes II.
Eine Alleinerziehende, 1 Kind von 8 Jahren, Warmmiete 380 Euro monatlich hätte demnach
bei einem um Steuern und Sozialabgaben und den Erwerbstätigenfreibetrag bereinigten monatlichen Nettoeinkommen von z. B. 679 einen Anspruch auf Kinderzuschlag. Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von z. B. 679 Euro wird der volle Kinderzuschlag von 140 Euro und bei einem Nettoeinkommen von 819 Euro werden noch 42 Euro gezahlt. Bei höheren Einkommen fällt der Kinderzuschlag ganz weg. Zusätzliches Wohngeld würde im Beispielsfall etwa zwischen 60 Euro und 20 Euro liegen.
Zugegeben, das ist nicht sehr viel Geld aber von wachsender Armut in Verbindung mit Hartz IV zu reden, ist m. E. allerdings übertrieben. Gleichwohl werde ich mich aber mit meinen Fraktionskolleginnen und Kollegen weiterhin dafür einsetzten, dass einkommensschwache Familien am gesellschaftlichen Leben angemessen teilnehmen können und biete Ihnen ausdrücklich meine Zusammenarbeit an.