SPD Sendenhorst

Für unsere Stadt, für unser Dorf, für die Menschen.

Stadtentwicklung verträgt keine Einzelfallentscheidungen

Veröffentlicht am 11.05.2013 in Stadtentwicklung

Standort Westtor

SPD zum Standort Raiffeisen:

„Gute Stadtentwicklung wird nicht nach Wunsch betrieben, sondern ist eine Sache der Abwägung verschiedener Aspekte“, stellt die SPD klar. Die Diskussion um den Raiffeisen-Standort in Sendenhorst habe mittlerweile einen Status erreicht, der nicht mehr akzeptabel sei. Offensichtlich habe sich die Raiffeisen bei ihren Planungen nicht mit den gültigen Konzepten in Sendenhorst beschäftigt oder sich nicht an ihnen orientiert.

Ein Problem in der öffentlichen Diskussion sei sicherlich, dass auch vielen Bürgerinnen und Bürger die planerischen Abläufe nicht vertraut seien. Als wenig hilfreich sieht die SPD die Umfrage, die vor allem Raiffeisen-Mitglieder anspricht, und die Diskussion auf den Aspekt Verkehr verkürzt.

Stadtentwicklung ist ein langfristiger Prozess, der von mehreren Planungsebenen bestimmt ist – vom Bebauungsplan auf der kommunalen Ebene über den Flächennutzungsplan bis hin zum Regionalplan des Regierungsbezirks. Er berücksichtigt die Interessen aller Beteiligten und gibt ihnen Planungssicherheit. Die Stadt Sendenhorst hat deshalb vor wenigen Jahren das Handlungskonzept 2020 formuliert, als Vorbereitung für den Flächennutzungsplan. Hierin wird nach Untersuchung mehrerer Standorte sowohl die Entwicklung der Wohn- als auch der Gewerbegebiete festgelegt, bis 2020. Wörtlich heißt es hier: „Die gewerbliche Entwicklung soll sich schwerpunktmäßig in der Ortslage Sendenhorst konzentrieren. Der Ortseingang Ost sowie die Hoetmarer Straße schaffen hier gute Bedingungen für wirtschaftliche Neuansiedlungen.“ Das ist heute noch Planungsgrundlage – nachzulesen auf der Internetseite der Stadt Sendenhorst.

Die SPD ist deshalb sehr schnell und klar zu einer Entscheidung über den von der Raiffeisen gewünschten Standort im Westen gekommen: Nicht vereinbar mit den im Rat beschlossenen Zielen der Stadtentwicklung. „Die SPD will in Übereinstimmung mit allen bisherigen planerischen Überlegungen im Westen der Stadt den Sport- und Schulstandort sichern und weiterentwickeln. Auch das Stift verträgt keinen größeren Gewerbestandort als Nachbarn“, skizziert SPD-Fraktionsvorsitzende Christiane Seitz-Dahlkamp den Standpunkt ihrer Fraktion. „Das haben wir im Stadtentwicklungsausschuss intensiv diskutiert. Leider ohne die BfA, die bei dieser Sitzung nicht anwesend war. Und ohne eine Reaktion der Raiffeisen-Genossenschaft, die von ihrem Rederecht in der Sitzung keinen Gebrauch machen wollte.“

Den Standort sieht die SPD auch als ungeeignet an, da Lärm- und Schadstoffemissionen durch die Hauptwindrichtung unmittelbar an den Krankenhauskomplex herangetragen und natürlich auch die anderen Nachbarn beeinträchtigen würden. Wer sich an den Brand an der Telgter Straße, aber auch an das Gefährdungspotenzial von Düngemitteln erinnere, könne hier zu keiner anderen Position kommen. Das werde auch durch die planungsrechtlich geforderten Abstandsregeln für derartige Betriebe zur übrigen Bebauung unterstrichen.

Die Haltung der Raiffeisen, die sich als Traditionsbetrieb nicht ausreichend gefördert fühle durch die Politik, weist Ralf Kaldewey als Sprecher im Planungsausschuss zurück: „Es gibt genug Flächen für eine Neuansiedlung der Raiffeisen in Sendenhorst. Das „Entweder hier oder gar nicht“ ist keine akzeptable Haltung. Die SPD-Fraktion wird eine Neuansiedlung der Raiffeisen gern unterstützen – an einem geeigneten Standort.“

SPD-Fraktion im Bundestag

Heute wird der Bundestag eine Reform der Abgeordnetenbestechung beschließen, um bestehende Straflücken zu schließen. Bislang konnte ein Abgeordneter nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede, Abstimmung im Bundestag oder einem seiner Gremien. In der sogenannten Masken-Affäre kassierten die ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten, weil der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen. Diese Konstellation ist zukünftig strafbar, erklären Johannes Fechner, Canan Bayram und Stephan Thomae.

alle Pressemitteilungen

Mitmachen in der SPD