SPD Sendenhorst

Für unsere Stadt, für unser Dorf, für die Menschen.

SPD zeigt zum Parteijubiläum den Film „Wenn Du was verändern willst ..."

Veröffentlicht am 17.05.2013 in Veranstaltungen

Vor 150 Jahren, im Mai 1863, schlossen sich in Leipzig Arbeiter aus ganz Deutschland zu einer gemeinsamen Bewegung zusammen. Es war die Geburtsstunde der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands.

Aus diesem Anlass lädt der SPD-Stadtverband Sendenhorst gemeinsam mit dem SPD-Kreisverband Warendorf alle Interessierten sehr herzlich zu einer kleinen Geburtstagsfeier am Montag, den 27. Mai 2013, um 19.00 Uhr in das CinemAhlen, Alter Hof 11, 59227 Ahlen, ein.

Im Mittelpunkt der Feier steht die Präsentation des Films „Wenn Du was verändern willst ... Die SPD. Über uns und unsere Geschichte.“ Nach einer kurzen Begrüßung beginnt die Filmvorführung um 19.30 Uhr.

Der Film stellt die spannende Frage, was die SPD als Partei ausmacht, welche Ziele sie verfolgt hat, welche Niederlagen sie erlitten und welche Erfolge sie errungen hat. Der Film ist aber nicht nur eine lehrreiche Geschichtsstunde über die SPD, sondern über die deutsche Geschichte der letzten 150 Jahre.

Der Eintritt ist frei! Die SPD bittet um Kartenvorbestellungen (gerne auch mehrere) bis zum 23. Mai 2013 im SPD-Büro, Roonstraße 1 in Ahlen, Telefon 02382/9144-0 oder per E-Mail warendorf.nrw@spd.de

SPD-Fraktion im Bundestag

Heute wird der Bundestag eine Reform der Abgeordnetenbestechung beschließen, um bestehende Straflücken zu schließen. Bislang konnte ein Abgeordneter nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede, Abstimmung im Bundestag oder einem seiner Gremien. In der sogenannten Masken-Affäre kassierten die ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten, weil der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen. Diese Konstellation ist zukünftig strafbar, erklären Johannes Fechner, Canan Bayram und Stephan Thomae.

alle Pressemitteilungen

Mitmachen in der SPD