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Mit dem heutigen Beschluss zur Novellierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) werden die Einkommens- und Vermögensfreibeträge deutlich angehoben. Die Altersgrenze erhöht sich auf 45 Jahre, und die Bedarfssätze werden nochmals angepasst. Dazu gibt es Entlastungen bei den Altschuldenregelungen und eine einfachere digitale Antragsstellung, sagt Lina Seitzl.