SPD Sendenhorst

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SPD setzt sich für Erhalt des Hauses ein - Abriss wäre städtebauliche Fehlentwicklung

Veröffentlicht am 12.09.2010 in Kommunalpolitik

Die SPD-Fraktion hat sich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt eindeutig gegen die geplante Erweiterung der Parkplätze ausgesprochen. Eine Erweiterung der vorhandenen Parkplätze um ca. 50% ist nach Einschätzung der SPD nicht erforderlich und überzogen. Im normalen Betrieb der beiden Lebensmittelmärkte Edeka und Aldi könne kein Mehrbedarf an Stellplätzen erkannt werden. Zurzeit vereinzelt auftretenden Engpässe (z.B. vor Feiertagen) kann man aus Sicht der SPD durch eine Umorganisation der vorhandenen Parkflächen entgegentreten.

Kaldewy"Der Abriss des 100 Jahre alten Haus Osttor 34 und die Anlage weiterer Parkplätze an dieser Stelle wäre eine städtebauliche Fehlentwicklung", machte Ralf Kaldewey, Sprecher der SPD-Fraktion im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, deutlich. Die bauliche Fassung der Straße und die markante Sichtbeziehung zum nördlichen Ortseingang gingen verloren und könnten durch eine Parkplatznutzung auch dauerhaft nicht wieder hergestellt werden.
Im Grunde hat dies auch die Verwaltung in ihrer Vorlage erkannt und richtig beschrieben, beugt sich aber dann dem Wunsch des Investors. Für 15 weitere Parkplätze (neben den 35 Parkplätzen des 1.Bauabschnittes) soll das ortsbildprägende Wohnhaus Osttor 34 abgerissen werden. Eine Entscheidung, die die SPD nicht akzeptieren wird. Wir werden uns im weiteren Verfahren dafür einsetzen, diese städtebauliche Fehlentwicklung zu verhindern.

Aus der Vorlage:
„Die Realisierung der zusätzlichen Stellplatzanlagen als offene, ebenerdige Stellplätze soll in zwei Entwicklungsstufen erfolgen. In einem ersten Schritt werden ca. 35 zusätzliche Stellplätze im rückwärtigen südlichen Grundstücksbereich bei Erhalt des Wohngebäudes Osttor Nr. 34 errichtet. Der zweite Planungsschritt setzt die Aufgabe und den Abriss dieses Wohngebäudes voraus. Für das etwa 100 Jahre alte Gebäude besteht zwar kein Denkmalschutz, es wird von Seiten der Verwaltung jedoch angesichts seiner ortsgeschichtlichen Bedeutung und seines ortsbildprägenden Charakters, vor allem aufgrund der bestehenden Sichtachse vom nördlichen Ortseingang in Richtung Süden, als erhaltenswert im Sinne des § 25 Abs. 2 Nr. 2 DSchG NRW eingestuft.

Diese Ansicht steht somit zunächst den privaten Interessen des Eigentümers entgegen, der auf dem Grundstück die Stellplätze realisieren möchte. In der Abwägung kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die privaten Interessen des Eigentümers gegenüber der genannten Einstufung der Stadt überwiegen, da die beiden Lebensmittelmärkte für die Nahversorgung in Sendenhorst von großer Bedeutung sind und die zusätzlichen Stellplätze für eine künftig reibungslose Abwicklung des Kundenverkehrs benötigt werden. Somit werden im zweiten Planungsschritt nach Abriss des Gebäudes Osttor Nr. 34 ca. 15 weitere Stellplätze mit dann insgesamt ca. 50 neuen Kundenparkplätzen realisiert.“ (Quelle: Stadt Sendenhorst, Vorlage 186/10)

SPD-Fraktion im Bundestag

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