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SPD-Kreistagsfraktionschef Reimund Juli nimmt Stellung zu Ruhmöllers Äußerungen von Fairness und Inkompetenz

Veröffentlicht am 17.11.2008 in Kommunalpolitik

„Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen“,
so Reimund Juli, Fraktionsvorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion zu Ruhmöllers Äußerungen, in denen er Juli im Zusammenhang mit einem Zuschussantrag der Hospizbewegung u.a. Inkompetenz vorwarf. „Herr Bürgermeister Ruhmöller täte gut daran, sich zu Fragen von Kompetenz und Fairness öffentlich zurückzuhalten, denn er hat offensichtlich den § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung einschließlich der Kommentierung nicht richtig verstanden, sonst . . .

käme er nicht zu seinen abenteuerlichen Einlassungen zum Antrag der Hospizbewegung, die von der Stadt Ahlen und dem Kreis Warendorf einen Baukostenzuschuss für die Erweiterung des stationären Hospizes in Ahlen haben möchte,“ so Reimund Juli, Fraktionsvorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion.

Ruhmöller mache es sich zu einfach, wenn er den Antrag der Hospizbewegung als Zuwendung für Investitionen Dritter verstanden wissen will. Dieses würde voraussetzen, dass der Kreis Warendorf dem Zuwendungsempfänger eine sachliche und zeitliche (mehrjährige) vertragliche Verpflichtung auferlegt (Gegenleistungsverpflichtung des Dritten). Daran ist aber in diesem Zusammenhang überhaupt nicht zu denken. Denn dieses Vorgehen würde bedeuten, dass der Kreis Warendorf mit der Hospizbewegung für eine freiwillige Leistung ein mehrjähriges Vertragsverhältnis eingehen müsste, welches den strengen Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung genügen und ggf. weitere finanzielle Verpflichtungen nach sich ziehen könnte.

Dies stimme nun überhaupt nicht mit den Forderungen der Bürgermeister überein, die doch gerade jetzt die Kreistagsmitglieder eindringlich aufgefordert hätten, auf freiwillige Leistungen des Kreises zu verzichten und die Kreisumlage nicht zu erhöhen. „Gerade diese weiteren finanziellen Verpflichtungen, die zwangsläufig die Kreisumlage erhöhen, wollen wir aber im Interesse der Städte und Gemeinden nicht und plädieren deshalb für einen einmaligen Zuschuss ohne Präjudiz für künftig Fälle“, so Juli.

Ruhmöller habe offensichtlich immer noch nicht verstanden, dass er als Bürgermeister der Stadt Ahlen eine besondere Verantwortung gegenüber der Hospizbewegung hat, die für die Erweiterung des stationären Hospizes in der Stadt Ahlen einen Investitionskostenzuschuss von der Stadt Ahlen beantragt hat.

Ruhmöller könne sich in dieser Frage nicht hinter seine Bürgermeisterkollegen verstecken und die Zuständigkeit für die Finanzierung einseitig auf den Kreis schieben, aber gleichzeitig über die Höhe der Kreisumlage lamentieren, so Juli.

„Mehr finanzielle Leistungen vom Kreis zu fordern und gleichzeitig die Senkung der Kreisumlage verlangen, ist unseriös. Das macht man nicht“, so Juli. „Es geht hier nicht um die Buchung eines Vorganges nach dem NKF. Es geht hier vielmehr um die Frage, nimmt der Bürgermeister Ruhmöller seine Verantwortung für die Stadt Ahlen wahr und bekennt er sich mit einem nennenswerten Baukostenzuschuss zum berechtigten Anliegen des Antragstellers, oder schiebt er seine Verantwortung auf den Kreis ab?“ Dann solle er sich aber nicht im gleichen Atemzug über die zu hohe Kreisumlage beklagen.

Ruhmöller werde in Kürze erneut die Gelegenheit erhalten, sich in dieser Frage zu positionieren. Sein Versuch, den Antrag der Hospizbewegung nicht auf die Tagesordnung in Ahlen zu setzen und die alleinige Verantwortung dem Kreis zuzuschieben, sei jedenfalls gescheitert, so Juli.

„Und wenn doch alles so einfach mit der Gemeindehaushaltsverordnung zu regeln ist, wie Ruhmöller uns erklärt, können wir dem Beratungsergebnis in Ahlen ja in Ruhe entgegen sehen und auf einen nennenswerten Baukostenzuschuss für die Hospizbewegung in Ahlen hoffen".

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