SPD-Kreistagsfraktion lehnt Gesetzentwurf der Landesregierung NW zur Abschaffung der Kreisumlage bei der Refinanzierung der SGB-II-Kosten entschieden ab.
Die SPD-Kreistagsfraktion befasste sich auf ihrer letzten Fraktionssitzung ausführlich mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung NW zur Umsetzung von Regelungen des Sozialgesetzbuches vom 27.12.2005. Danach sollen in den Kreisen, die das SBG II in einer Arbeitsgemeinschaft mit der örtlichen Arbeitsagentur umsetzen, die Möglichkeit eröffnet werden, die ihnen entstehenden Kosten direkt auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden abzuwälzen, anstatt sich wie bisher im Wege der Kreisumlage zu refinanzieren. Ein Härteausgleich für erhebliche strukturelle Unterschiede im Kreisgebiet, für die die SPD-Kreistagsfraktion sich im Kreisgebiet seit Jahren eingesetzt hat, ist bei diesem Verfahren überhaupt nicht mehr vorgesehen, beklagt die SPD-Kreistagsfraktion in einer Pressemittei-lung gegenüber unserer Zeitung. „Diese Regelung wird, wenn sie vom Landtag beschlossen und vom Kreis umgesetzt würde, Städte mit einer hohen Arbeitslosenzahl, wie z. B. Ahlen und Beckum erheblich mehr finanziell belasten als bisher,“ so Peter Kreft,
finanzpolitischer Sprecher der SPD-Kreistagsfraktion. Auf der Basis der Fallzahlen aus 2005 bezifferte er die daraus resultierenden Mehraufwendungen allein für die Städte Ahlen und Beckum mit über 3 Millionen Euro, wovon Beckum alleine mehr als 800.000 Euro mehr zah-len müsste. „Damit würden auf einen Schlag alle Bemühungen um eine Konsolidierung der städtische Haushalte zunichte gemacht und ein Haushaltsausgleich wäre auf Jahre hinaus unmöglich,“ so Norbert Bing, SPD-Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt Ahlen, der auf die besondere finanzielle Notlage von Städten mit hohen ALG II-Empfängern hinwies. In einem Brief an die Bürgermeister der Städte Ahlen und Beckum, der allen Bürgermeistern und dem Landrat sowie allen Fraktionen im Kreistag Warendorf zugestellt wurde, setzt sich die SPD-Kreistagsfraktion für die Beibehaltung der bisherigen Refinanzierung der SBG-II-Kosten über die Kreisumlage ein. „Wir unterstützen in dieser Frage ausdrücklich die Bürgermeister der Städte Ahlen und Beckum, die diesen Gesetzentwurf der CDU-FDP-Landesregierung NW ablehnen, und appellieren an die Landtagsabgeordneten, diesen Gesetzentwurf so nicht zu beschließen. Damit würde eine wesentliche Funktion der Kreise, die strukturellen Unterschiede zwischen den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet über die Kreisumlage auszugleichen, zunichte gemacht. Die Folge wäre eine Entsolidarisierung der kommunalen Familie im Kreisgebiet an deren Ende es nur Verlierer geben kann,“ so Reimund Juli für die SPD-Kreistagsfraktion.