SPD Sendenhorst

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Sendenhorst und Albersloh 40 Jahre eine Stadt

Veröffentlicht am 31.12.2014 in Allgemein

Neben den 700 Jahren, auf die Sendenhorst 2015 als Stadt zurückblicken kann, nehmen sich die 40 Jahre, die Sendenhorst und Albersloh eine Stadt bilden, recht bescheiden aus. Am 1.1.1975 trat das sogenannte Münster/Hamm-Gesetz in Kraft, in dem die Neugliederung der Städte und Gemeinden sowie der Kreise der Region geregelt wurde. In § 6 des Gesetzes heißt es: „Die Stadt Sendenhorst und die Gemeinde Albersloh werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Sendenhorst und führt die Bezeichnung ‘Stadt‘.“  In § 53 wird der neue Kreis Warendorf bestimmt: „Die Gemeinden Ahlen, Beckum, Beelen, Drensteinfurt, Ennigerloh, Everswinkel, Oelde, Ostbevern, Sassenberg, Sendenhorst, Telgte, Wadersloh und Warendorf werden zu einem neuen Kreis zusammengefasst.“

Mit dem Münster/Hamm-Gesetz und fünf weiteren Gesetzen für andere Regionen des Landes kam zu Beginn des Jahres 1975 eine etwa 10 Jahre dauernde Phase von Gebietsreformen in Nordrhein-Westfalen zum Abschluss, in der die heute bestehenden 396 Städte und Gemeinden gebildet wurden.  Stand 1.4.1967 hatte es 2.334 Kommunen gegeben, von denen 1.666 damals weniger als 3.000 Einwohner hatten. Gab es 1967 noch 57 Kreise, so waren es 1975 nur noch 31, die durchschnittlich 970 qkm groß waren (zuvor 547 qkm) mit durchschnittlich 290.000 Einwohnern (zuvor 144.000). Ähnlich die Entwicklung in den kreisangehörigen Gemeinden. Hier stieg die durchschnittliche Einwohnerzahl von 3.800 auf 25.000 und die durchschnittliche Fläche von 13,8 auf 81,4 qkm.

Die Zahlen sind dem Landesentwicklungsbericht 1974 entnommen. Dazu wird ausgeführt: „Die in diesen Zahlen zum Ausdruck kommende Maßstabvergrößerung führte zu Größenordnungen in der kommunalen Selbstverwaltung, welche eine möglichst gute Versorgung der Bevölkerung im Rahmen einer umfassenden Daseinsvorsorge gewährleisten können. Im Hinblick auf diese Zielsetzung der bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung und Entwicklung des Landes waren die Ziele der Landesplanung eine wesentliche Grundlage für die Gebietsreform der Gemeinden und Kreise.“

Die Karte zeigt die verschiedenen Zeitpunkte der Neuordnungen der Städte und Gemeinden im (neuen) Kreis Warendorf. Die Ortsteile, die nicht den namentragenden Teil des Ortes bilden, sind mit roten Punkten markiert.

(Karte vergrößern, öffnet neues Fenster)

Weitere Informationen zur kommunalen Neuordnung finden Sie in dem Beitrag der Wikipedia: Gebietsreform in NRW.

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