SPD Sendenhorst

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Schulentwicklungsplan auf der Tagesordnung

Veröffentlicht am 28.02.2012 in Schule und Bildung

In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Soziales steht am 29.2.2012 u. a. die Beratung des Schulentwicklungsplans für die Schulen der Stadt Sendenhorst 2012 – 2021 auf der Tagesordnung. Das von der Dr. Garbe Consult erstellte Gutachten liefert, so in der Vorbemerkung, "neben der Prognose zur Entwicklung der Schülerzahlen, der einzelnen Schulen und deren Standorte Aussagen zu den gegebenenfalls notwendigen schulorgani-satorischen Konsequenzen."

Zitiert seien hier einige Feststellungen des Gutachters (kursiv dargestellt):

Zur Hauptschule:

Die Hauptschule Sendenhorst erreicht die nach Schulgesetz NRW geforderten Mindestgröße zum wiederholten Male nicht, zum zweiten Mal nacheinander kann keine Klasse gebildet werden. Diese Entwicklung gilt für den gesamten Planungszeitraum bis 2020/21 - eine Änderung ist nicht absehbar. Der Schulträger muss deshalb schulorganisatorische Maßnahmen einleiten. Die Schule ist auslaufend aufzulösen. (Seite 29)

Zur Realschule:

Schulorganisatorisch sind für die Realschule St. Martin keine Maßnahmen zu treffen. Über den gesamten Planungszeitraum übertrifft die Realschule in Sendenhorst die nach Schulgesetz erforderlichen Mindestgrößen. (Seite 31)

Für die künftige Schulentwicklung in Sendenhorst empfiehlt der Gutachter erneut, über die Umwandlung der Realschule in eine Sekundarschule nachzudenken. Dieser Frage muss sich der Schulträger der Realschule St. Martin nach wie vor und vermutlich Jahr für Jahr stellen. Als Alternative verbleibt den Eltern und Erziehungsberechtigten aus Sendenhorst die Wahl einer weiterführenden Schule im Umland von Sendenhorst. (Seite 32)

Zu den Grundschulen:

Die Ludgerus-Schule ist tendenziell stabil zweizügig. Schulorganisatorische Maßnahmen sind nicht notwendig. (Seite 42)

Aus schulrechtlicher Perspektive sind für die Kardinal-von-Galen-Schule keine Maßnahmen zu ergreifen. (Seite 44)

Für die Grundschulen zieht der Gutachter folgendes Fazit:

Mit Blick auf die künftig zu erwartende Wirksamkeit der kommunalen Klassenrichtzahl zeigt sich bei der Prognose der Schülerzahlen, dass die Entwicklung der beiden Grundschulen „aus eigener Kraft“ zur Realisierung der o.g. Alternative 2 führen wird: 3 Züge an der Kardinal-von-Galen-Schule und 2 Züge an der Ludgerus-Schule. (Seite 45)

Das Gutachten vom 21.2.2012 finden Sie hier.

Zum Gutachten hat die SPD-Fraktion folgende Anfrage gestellt:

In der Endfassung des Schulgutachtens von Herrn Dr. Garbe werden leider einige, für die Schulentwicklung im Sekundarbereich wesentliche Informationen nicht aufgeführt. Die SPD-Fraktion bittet deshalb um die ausführliche Beantwortung folgender Fragen, ggf. per Tischvorlage:

1) An welchen weiterführenden Schulen der Umgebung wurden die Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2012/13 angemeldet? Bei der Beantwortung soll nach den beiden Ortsteilen differenziert werden. Ebenfalls möchten wir wissen, aus welchen Orten die Schülerinnen und Schüler des kommenden 5. Jahrgangs der Realschule stammen. Förderschulen sollen ebenfalls in der Übersicht enthalten sein.

2) Welche Schulempfehlungen haben die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen in Sendenhorst und Albersloh für den Übergang auf eine weiterführende Schule für das Schuljahr 2012/13 erhalten?

3) Wie hat sich das Schulwahlverhalten der Sendenhorster und Albersloher Schülerinnen und Schüler in den letzten Jahren entwickelt? Hier sollte ein Überblick über mindestens die letzten 5 Jahre gegeben werden.

SPD-Fraktion im Bundestag

Heute wird der Bundestag eine Reform der Abgeordnetenbestechung beschließen, um bestehende Straflücken zu schließen. Bislang konnte ein Abgeordneter nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede, Abstimmung im Bundestag oder einem seiner Gremien. In der sogenannten Masken-Affäre kassierten die ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten, weil der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen. Diese Konstellation ist zukünftig strafbar, erklären Johannes Fechner, Canan Bayram und Stephan Thomae.

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