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Kreistagsfraktion hofft auf Erhalt der Jobcenter im Kreis

Veröffentlicht am 10.02.2010 in Kreistagsfraktion

Fraktionsvorsitzende Dagmar Arnkens-Homann hofft nun doch auf eine sinnhafte Lösung für die ARGE im Kreis Warendorf.
Hindergrund war das die jetzige schwarz/gelbe Mehrheit in der Bundesregierung die ARGEN, Ende 2010 auflösen wollen und die betroffenen Menschen keine „Hilfe aus einer Hand“ mehr erhalten würden.

Danach wären die Arbeitsagenturen wieder um die Vermittlung von Arbeitslosen - und die Kommunen nur noch für flankierende sozialen Leistungen zuständig.

Das ist nicht nur für die Betroffenen Menschen katastrophal sondern bedeutet auch für die Kommunen und den Kreis eine weitere finanzielle Belastung.

Arnkens Homann ist überrascht, dass die Bundesministerin Ursula von der Leyen nun verkündigt hat, das Problem der Jobcenter stehe unmittelbar vor der Lösung und dabei einräumt, das ihre Partei, die CDU die Probleme selbst verursacht hat. Denn die jetzt beabsichtigte Grundgesetzänderung hätte man schon Anfang vergangenen Jahres haben können. Der damalige Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) war sich mit den Ministerpräsidenten der Länder, inklusive denen der CDU, und mit Kanzlerin Angela Merkel einig, die Zusammenarbeit zwischen Bundesagentur für Arbeit und den Städten oder Landkreisen in den Jobcentern durch einen Verfassungseingriff verfassungsfest zu machen.

Bis plötzlich die Unionsfraktion unter ihrem Vorsitzenden Volker Kauder ausscherte. Nun hat Kauder eingelenkt, allerdings nicht wegen von der Leyen, sondern weil die Verantwortung für das erwartbare Chaos in den Arbeitsämtern ab Ende des Jahres sonst bei ihm abgeladen worden wäre. Im Nachhinein versucht der eigenwillige Fraktionschef sein Umfallen damit zu begründen, dass nun nicht mehr eine feste Zahl von Optionskommunen in die Verfassung geschrieben werden soll, also solcher Jobcenter, in denen die Städte allein das Sagen haben.

Tatsache ist aber, dass dieser Punkt Kauder auch Anfang vergangenen Jahres nur in zweiter Linie störte - er und andere wollte die vom Verfassungsgericht beanstandete Zusammenarbeit zwischen Bundesagentur und Kommunen aus grundsätzlichen Erwägungen nicht nachträglich legalisieren.

"Besser späte Einsicht als nie" kommentiert Dagmar Arnkens-Homann diesen Vorgang.

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