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Kreistagsfraktion begrüßt Urteil des BVG

Veröffentlicht am 10.02.2010 in Familie und Jugend

© S.Hainz / PIXELIO

Gestern entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Bemessung der Hartz-IV Regelsätze verfassungswidrig ist. Diese Entscheidung begrüßt die SPD-Kreistagsfraktion und sieht eine Chance, dass zukünftig besonders Kinder profitieren könnten.

"Das ist ein unmissverständlicher Auftrag an die Politik mehr Geld gegen Kinderarmut in die Hand zu nehmen", sind sich Annette Mors, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, und die Vorsitzende Dagmar Arnkens-Homann einig. Bisher waren die Regelsätze erschreckend niedrig und nicht mehr angemessen. "Die Regelsätze können in Kombination mit Einmalleistungen an die Bedürfnisse der Kinder angepasst werden.", fuhr Arnkens-Homann fort. Es sei der Bevölkerung nicht zu erklären, dass die Klientelpolitik der schwarz-gelben Bundesregierung auf dem Rücken der Schwächsten der Gesellschaft ausgetragen wird, denn es fehle nicht nur Geld bei den Regelsätzen, sondern auch in den Kommunen, die für die Qualität in Kitas, Kindergärten und Schulen verantwortlich seien, ergänzt Peter Kreft, finanzpolitischer Sprecher der Kreistagsfraktion. Die Fraktion mahnt an, dass das beste Mittel gegen Kinderarmut allerdings eine angemessen Bezahlung der Eltern sei. "Der Mindestlohn ist und bleibt ein adäquates Mittel um Armut trotz Arbeit zu verhindern.", merkt die Vorsitzende Arnkens-Homann an.

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