SPD Sendenhorst

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Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“

Veröffentlicht am 30.09.2016 in Schule und Bildung

„Sendenhorst erhält vom Land finanzielle Unterstützung zur Sanierung, Modernisierung und Ausbau der Schulen“
 

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat im Juli das Milliarden-Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ angekündigt, heute hat die Landesregierung die Eckpunkte vorgestellt. In den kommenden vier Jahren werden insgesamt zwei Milliarden Euro bereitgestellt, um Schulen zu sanieren und optimal auszustatten.

Projektpartner ist die NRW.Bank, sie wickelt das Programm ab. Bei der NRW.Bank können die Kommunen ihren Investitionsantrag stellen. „Das Besondere an dem neuen Programm: Die Tilgung des Kredits wird vom Land übernommen; die Kommunen müssen also hierfür kein eigenes Geld aufwenden“, erklärt Annette Watermann-Krass.

„Sendenhorst erhält durch ‚Gute Schule 2020‘ bis zum Jahr 2020 ein Kreditkontingent in Höhe von insgesamt 335.759 Euro.Pro Jahr sind das 83.940 Euro“, sagt die Landtagsabgeordnete. „Damit gibt die nordrhein-westfälische Landesregierung einen deutlichen Anschub für kommunale Investitionen in einem Bereich, in dem in den vergangenen Jahren erheblicher Handlungsbedarf sichtbar geworden ist.

Neben Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sollen deshalb insbesondere auch Digitalisierungsvorhaben gefördert werden, wie zum Beispiel die Anbindung von Schulen an das Breitbandnetz oder Schulsportanlagen. Welcher Schwerpunkt gesetzt wird, entscheiden die Kommunen.

SPD-Fraktion im Bundestag

Heute wird der Bundestag eine Reform der Abgeordnetenbestechung beschließen, um bestehende Straflücken zu schließen. Bislang konnte ein Abgeordneter nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede, Abstimmung im Bundestag oder einem seiner Gremien. In der sogenannten Masken-Affäre kassierten die ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten, weil der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen. Diese Konstellation ist zukünftig strafbar, erklären Johannes Fechner, Canan Bayram und Stephan Thomae.

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