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Gemeinsame Anfragen von SPD, FWG, Bündnis 90/Grüne

Veröffentlicht am 28.04.2006 in Kommunalpolitik

Gemeinsame Anfragen von SPD, FWG, Bündnis 90/Grüne,
gem. § 11 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Warendorf vom 17.03.2000, in der geänderten Fassung vom 22.09.2000, zur Sitzung des Kreisausschusses am 05.05.2006

1. Hat die Kreisverwaltung durch den Wahlleiter oder durch eine vom Kreis bevollmächtigte Person dem Regierungspräsidenten Münster einen Terminvorschlag für die im Jahr 2006 notwendig werdende Landratswahl im Kreis Warendorf gemacht?

2. Wenn ja, wann soll die Wahl stattfinden und was waren die Gründe für diesen Termin?

3. Handelt es sich bei dem in informellen Gesprächen und in der Presse von der CDU genannten „Wahltermin, Sonntag, 05. November 2006“ um den offiziellen Terminvorschlag des Regierungspräsidenten oder um einen geplanten Terminvorschlag der Kreisverwaltung?

4. Wenn der 05. November 2006 der geplante Terminvorschlag der Kreisverwaltung für die Landratswahl sein sollte, was wären die Gründe für diesen späten Wahltermin?

5. Ist die Vermutung richtig, dass der bereits von der CDU kommunizierte mögliche Wahltermin, Sonntag, 05. November 2006, mit der Kreisverwaltung abgesprochen ist?

6. Falls noch kein verbindlicher Wahltermin durch den Regierungspräsidenten festgesetzt ist, beabsichtigen Sie dann, die im Kreistag vertretenen Parteien und die FWG an den Findungsprozess eines geeigneten Wahlterminvorschlages zu beteiligen ?

7. Gibt es rechtliche Gründe, die einem Wahltermin im September 2006 entgegenstehen?

8. Wenn ja, welche?

9. Gibt es gravierende organisatorische oder sächliche Gründe der Kreisverwaltung, die einem Wahltermin im September 2006 entgegenstehen?

10. Wenn ja, welche sind das und sind diese nicht bei rechtzeitiger Planung auszuräumen?

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