SPD Sendenhorst

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Erster Preis geht nach Ahlen

Veröffentlicht am 23.04.2012 in Veranstaltungen

Neben zahlreichen anderen Vereinen präsentierte sich auch der SPD-Stadtverband Sendenhorst auf dem traditionellen Vier-Türme-Markt am 22. April in der Sendenhorster Innenstadt. Trotz des unbeständigen Wetters nutzten viele Besucher den Sonntag für einen Gang über den Markt und so konnte Annette Watermann-Krass, Landtagskandidatin für Wahlkreis Warendorf II, zufrieden feststellen: „In den zahlreichen Gesprächen habe ich viel Zustimmung für die SPD und Hannelore Kraft erfahren. Ich gehe mit Zuversicht in die letzten Wochen des Wahlkampfs.“

Selbst gebackene „Kraft-Kekse“ und ein Quiz mit einigen politischen Fragen, bei dem kleine Preise zu gewinnen waren, fanden reichlich Zuspruch. Dass auch auswärtige Besucher sich auf den Weg nach Sendenhorst gemacht hatten, zeigt das Ergebnis der Verlosung. So geht der erste Preis, eine Familien-Fahrt mit dem Schienenbus der WLE nach Münster im kommenden September, an eine Besucherin aus Ahlen. Über den Gutschein in Höhe von 30 Euro für Veranstaltungen im Haus Siekmann kann sich eine Besucherin aus Sendenhorst freuen. Und der dritte Preis, ein Fußball, geht an einen Gast aus Beckum.

Der Vier-Türme-Markt wird alljährlich vom Gewerbeverein Sendenhorst organisiert und bietet für Gewerbetreibende, Vereine und Organisationen rund um die Kirche und in der Fußgängerzone einen Rahmen, sich einem größeren Publikum zu zeigen. Musikalische Darbietungen, ein Kinderflohmarkt und Aktionen für die Kleinen ergänzten auch in diesem Jahr das Marktgeschehen.

SPD-Fraktion im Bundestag

Heute wird der Bundestag eine Reform der Abgeordnetenbestechung beschließen, um bestehende Straflücken zu schließen. Bislang konnte ein Abgeordneter nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede, Abstimmung im Bundestag oder einem seiner Gremien. In der sogenannten Masken-Affäre kassierten die ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten, weil der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen. Diese Konstellation ist zukünftig strafbar, erklären Johannes Fechner, Canan Bayram und Stephan Thomae.

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