SPD Sendenhorst

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Entwurf des Regionalplans zum Bereich Windkraft

Veröffentlicht am 15.08.2014 in Kommunalpolitik

Panikmache nicht angebracht - Klarstellung notwendig

Das Planungsrecht ist kompliziert und nicht leicht zu vermitteln. Deshalb muss gerade hier mit besonderer Sorgfalt gehandelt werden, um Missverständnisse zu vermeiden“, kritisiert SPD-Fraktionsvorsitzende Christiane Seitz-Dahlkamp die bisherigen Pressemitteilungen  zum „Regionalplan Münsterland – Sachlicher Teilplan Energie“. "Schiefe Darstellungen erschweren eine sachgerechte Diskussion."

„Die Diskussion über den vorliegenden Regionalplanentwurf muss unaufgeregt und sachorientiert geführt werden. Wir stellen damit Weichen für die nächsten zwanzig Jahre, schaffen Optionen. Denn schließlich enthält ein Regionalplan kein Planungsgebot; niemand kann verpflichtet werden, da wo Windkraft möglich und bevorzugt ist, auch Windräder zu bauen. Die SPD wird den Entwurf diskutieren – mit den Bürgerinnen und Bürgern - und zu einer vernünftigen und verantwortungsvollen Stellungnahme der Stadt beitragen“, so Christiane Seitz-Dahlkamp. „Dazu gehört aber auch eine Antwort auf die Frage, wie wir in Zukunft unsere gesamte Energieversorgung sichern wollen.“

Folgende Klarstellungen sind aus Sicht der SPD nötig:

1. Natürlich werden die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger bei der Aufstellung des Plans beteiligt. Mit dem zitierten Erarbeitungsbeschluss beginnt das so genannte Erarbeitungsverfahren nach § 19 des Landesplanungsgesetzes. Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 19.12.2014 haben nicht nur Bürgerinnen und Bürger. Auch die Stadt Sendenhorst wird sich äußern können und ihre Bedenken und Anregungen in einer Stellungnahme zusammenfassen, in die auch das Ergebnis des Bürgerentscheids hineingehört. Diese Bedenken und Anregungen werden ausgewertet und „erörtert“. Gibt es keinen „Meinungsausgleich“, muss eventuell ein zweiter Termin für eine Klärung durchgeführt werden. Anschließend beschließt der Regionalrat über nicht beigelegte Meinungsverschiedenheiten; erst dann erfolgt der Aufstellungsbeschluss, der beklagt werden kann.

2. Der von der Bezirksregierung erarbeitete Regionalplan entscheidet nicht, wo welche Windkraftanlage stehen wird: Mit dem Regionalplan sollen so genannte „Vorranggebiete“ ausgewiesen werden, also Gebiete, in denen – wie es in Ziel 1.2 des Entwurfs heißt – „Windkraftanlagen Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Planungen und Vorhaben [haben], wenn diese mit dem Bau und Betrieb von Windkraftanlagen nicht vereinbar sind“.

3. Wo im Endeffekt diese Bereiche sind und was dort gebaut werden kann, entscheidet nach wie vor die so genannte „kommunale Bauleitplanung“ – so steht es auch unter Punkt 47 des Regionalplanentwurfs. Dazu muss man wissen, dass der Regionalplan eine grobe, eine regionale Planung ist. Die Gemeinde – also die Stadt Sendenhorst – regelt die Details im Flächennutzungsplan und noch konkreter im Bebauungsplan. Dieses Recht auf kommunale Planungshoheit ist gut geschützt – es ergibt sich aus Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes und Art.78 der Verfassung des Landes NRW.

Die Umsetzung des Regionalplans bleibt also Aufgabe der Städteund Gemeinden. Und hier in Sendenhorst ist die Mehrheit der Fraktionen im Rat dafür, die Windenergie auszubauen - aber in Maßen. Das gilt nach wie vor auch für die SPD.

Link: Regionalplan Münsterland - Sachlicher Teilplan "Energie"

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