SPD Sendenhorst

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Besuch der Kleinhans-Ausstellung in Warendorf

Veröffentlicht am 20.08.2014 in Veranstaltungen

„In seinem Atelier roch es immer angenehm nach Wachs“, erinnerte  Jürgen Krass und spielte damit auf das Material an, mit dem Bernhard Kleinhans  seine Plastiken formte, ehe sie in Bronze gegossen ihre eigentliche Gestalt fanden. Er hatte es sich nicht nehmen lassen, den Teilnehmern der dritten Veranstaltung im Rahmen des SPD-Sommerprogramms 2014 eine kurze Einführung in das Leben und Werk des 2004 verstorbenen Sendenhorster Künstlers zu geben. Die Stadt Warendorf hatte aus Anlass der 10. Wiederkehr des Todestages eine Restrospektive im Historischen Rathaus mit rund 30 Objekten ausgerichtet, die am vergangenen Sonntag zu Ende gegangen ist .

Bernhard Kleinhans, der 1926 in Sendenhorst geboren und 1991 Ehrenbürger seiner Heimatstadt wurde, betrieb nach Studien in Münster und München (bei Prof. Kirchner) seit 1959 ein Atelier mit Gießerei am Westtor.. Zuvor hatte er im Jahre 1956 die bedeutende Auszeichnung "Jung Westfalen" erhalten. Anders als andere Künstler beauftragte Kleinhans nicht eine Gießerei, sondern nahm den Guss seiner Plastiken selbst vor. Das Wachs war wie erwähnt das Material, mit dem die Formgebung ihren Ausgang nahm. Diese Wachsform ging beim Bronzeguss verloren. Charakteristisch für die Arbeiten Kleinhans‘ ist die unbehandelte Oberfläche der Objekte. Zudem geben die Rückstände des Formgips den Darstellungen eine besondere Zeichnung. Motive für seine Arbeiten fand Kleinhans in der antiken Mythologie, der Bibel und auch in der Geschichte, für die er seine ganz eigene künstlerische Ausdrucksform entwickelt hat. Neben dramatischen und drastischen finden sich auch immer wieder heitere Elemente in seinen Darstellungen. Dass sich die Kreisstadt wegen der Maria-Himmelfahrt-Feierlichkeiten besonders herausgeputzt hatte, rundete den interessanten Ausflug nach Warendorf ab.

SPD-Fraktion im Bundestag

Heute wird der Bundestag eine Reform der Abgeordnetenbestechung beschließen, um bestehende Straflücken zu schließen. Bislang konnte ein Abgeordneter nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede, Abstimmung im Bundestag oder einem seiner Gremien. In der sogenannten Masken-Affäre kassierten die ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten, weil der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen. Diese Konstellation ist zukünftig strafbar, erklären Johannes Fechner, Canan Bayram und Stephan Thomae.

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