SPD Sendenhorst

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Empfänger von Agrarzahlungen wieder öffentlich

Veröffentlicht am 28.06.2015 in Europa

Seit Ende Mai 2015 stehen die Empfänger der Zahlungen aus den Europäischen Fonds für Landwirtschaft und Fischerei wieder im Netz, nachdem sie aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für einige Zeit entfernt worden waren. Die EU hat die entsprechenden Regelungen dem Urteil angepasst und die Mitgliedstaaten zur Veröffentlichung verpflichtet. "Die neuen Regeln", schreibt die EU, "erhöhen die Transparenz hinsichtlich der Verwendung der Mittel der EU in der Gemeinsamen Agrarpolitik und dienen der Verbesserung der wirtschaftlichen Haushaltsführung dieser Mittel durch eine stärkere öffentliche Kontrolle ihrer Verwendung."

Dass die Veröffentlichung in Deutschland eher widerwillig geschieht, merkt man der Päsentation der Daten an. So ist es nicht möglich, die Leistungen in Form einer Tabelle anzuzeigen, weil dies dazu führen könnte, so die absurde Begründung, "dass Nutzer sich nur die Beträge ansehen und nicht mehr die dazu gehörigen Maßnahmenbeschreibungen beachten, wodurch der Zweck der Maßnahmenbeschreibung nicht erreicht werden" (!) würde. Was hier nicht möglich ist, ist z. B. in Österreich durchaus möglich, von verschiedenen anderen Ländern (u.a. Großbritannien, Belgien) können die Daten sogar als Datei heruntergeladen werden.

Die Zahlungsempfänger können Sie sich hier anzeigen lassen.

Auf den Seiten von agrarheute.com finden Sie eine Übersicht kostenloser Prämienrechner zur Berechnung der Betriebsprämie.

SPD-Fraktion im Bundestag

Heute wird der Bundestag eine Reform der Abgeordnetenbestechung beschließen, um bestehende Straflücken zu schließen. Bislang konnte ein Abgeordneter nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede, Abstimmung im Bundestag oder einem seiner Gremien. In der sogenannten Masken-Affäre kassierten die ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten, weil der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen. Diese Konstellation ist zukünftig strafbar, erklären Johannes Fechner, Canan Bayram und Stephan Thomae.

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