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Elternbeiträge könnten wieder gesenkt werden

Veröffentlicht am 14.10.2010 in Familie und Jugend

Der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster hat in dieser Woche beanstandet, dass die alte CDU-/FDP Landesregierung den Aufgabenbereich der Kommunen beim Ausbau der Kleinkindbetreuung erheblich erweitert hat, ohne die damit verbundenen finanziellen Mehrbelastung für die Kreise und kreisfreien Städte auszugleichen.

Die Richter monierten nun, dass die damalige schwarz-gelbe Landesregierung die Kommunen per Landesgesetz zum Kita-Ausbau verpflichtet habe, ohne für die Mehrausgaben aufzukommen. Dies sei eine Verletzung des sogenannten Konnexitätsprinzips. Nun muss die neue Landesregierung die "Löcher stopfen die die alte Landesregierung verursacht hat" und wird die Kreise und kreisfreien Städten finanziell entlasten. Die von der Landesregierung in Aussicht gestellten Mittel für die Kindertagesstätten können dann zur Senkung der Elternbeiträge verwendet werden. SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Arnkens-Homann vertritt die Auffassung, dass die Beiträge gesenkt werden müssen, wenn dies finanziell möglich ist. Wichtig ist ihrer Meinung nach, dass die Geschwisterkinder wieder beitragsfrei die Einrichtungen besuchen dürfen und die unteren Einkommensgruppen noch mehr entlastet werden. Die SPD-Fraktionschefin begrüßt in diesem Zusammenhang die Maßnahmen der neuen rot-grünen Landesregierung. Diese will über den Nachtragshaushalt 2010 zusätzlich 150 Mio. Euro für den Ausbau der U3-Plätze aufwenden. Ebenso sollen die Mittel des Bundes für die U3-Betriebskosten nun ungeschmälert an die Kommunen fließen. Die abgewählte schwarz-gelbe Landesregierung hat den Städten und Gemeinden diese Gelder stets unterschlagen.

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