SPD Sendenhorst

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Neuorganisation SGB II

Veröffentlicht am 29.10.2010 in Soziales

Eine weitere Zusammenarbeit innerhalb der ARGE von Kreis Warendorf und Agentur für Arbeit, mit starkem kommunalem Einfluss, wäre für die SPD-Kreistagsfraktion die beste Lösung für die Neuorganisation des SGB II gewesen. Doch dieses Modell steht nicht mehr zur Verfügung.

Die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung durch den Kreis Warendorf und der Bundesagentur für Arbeit kann nur in einer "Gemeinsamen Einrichtung" (gE.) mit veränderter rechtlicher Konstruktion und letztendlich mit weniger kommunalen Einflussmöglichkeiten wahrgenommen werden.
"Die SPD-Kreistagsfraktion hat sich in den letzten Monaten mit der Thematik beschäftigt und eine Vielzahl von Informationsgesprächen mit Experten und allen Beteiligten bzw. Betroffenen geführt. Letztlich fiel die Entscheidung mit großer Mehrheit in der Fraktion für die alleinige kommunale Trägerschaft der Aufgaben des SGB II", so Fraktionsvorsitzende Dagmar Arnkens-Homann. Die SPD-Kreistagsfraktion sieht in der Optionslösung, also der alleinigen Verantwortung des Kreises für langzeitarbeitslose Menschen, wieder die Chance, vor Ort aktiv und sichtbar Sozialpolitik zu gestalten. Alle Themen rund um das SGB II wie z.B. Qualifizierung, Eingliederung, Gesundheit, Kinderbetreuung, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt werden wieder in allen Ausschüssen beraten und entschieden werden. Die Sozialdemokraten wollen dies begleiten, steuern und mitgestalten.

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SPD-Fraktion im Bundestag

Heute wird der Bundestag eine Reform der Abgeordnetenbestechung beschließen, um bestehende Straflücken zu schließen. Bislang konnte ein Abgeordneter nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede, Abstimmung im Bundestag oder einem seiner Gremien. In der sogenannten Masken-Affäre kassierten die ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten, weil der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen. Diese Konstellation ist zukünftig strafbar, erklären Johannes Fechner, Canan Bayram und Stephan Thomae.

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