SPD Sendenhorst

Für unsere Stadt, für unser Dorf, für die Menschen.

Begegnungen schaffen

Veröffentlicht am 01.05.2015 in Allgemein

Der diesjährige 5. Mai, dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, steht unter dem Motto „Begegnungen schaffen“. Ein Anlass für die SPD Kreistagsfraktion zusammen mit der SPD Stadtratsfraktion und dem Bürgermeisterkandidaten Andreas Hornung eine Stadtführung für Menschen mit und ohne Behinderung in Warendorf durchzuführen.

 

Ziel ist es gemeinsam die Stadt zu erkunden und besonders auch auf die Belange der Menschen mit Behinderungen einzugehen und sie zu erkennen. Durchgeführt wird die Aktion vom Gästeführer Klaus Artmann, der die Gruppe durch die Stadt führt und interessantes über die Stadt zu berichten weiß. 

Natürlich soll bei dieser Führung auch auf Barrieren in der Innenstadt hingewiesen werden, aber das alleine steht nicht im Vordergrund. Geht es der SPD Kreistagsfraktion in erster Linie um das Miteinander eben um „Begegnungen schaffen“. Wie sieht die Stadt aus Sicht der Menschen mit Behinderungen aus? Was können wir von ihnen lernen, welche Hinweise können sie geben? Wie können wir uns ergänzen?


Gilt es nicht nur über Inklusion zu sprechen, sondern sie auch zu leben. Menschen mit und ohne Behinderung als Einheit zu sehen. 
„Begegnungen schaffen in Warendorf“ 5. Mai 2015 – 17.00 Uhr ab Marktplatz (vor dem alten Rathaus)

Homepage SPD-Kreistagsfraktion WAF

SPD-Fraktion im Bundestag

Heute wird der Bundestag eine Reform der Abgeordnetenbestechung beschließen, um bestehende Straflücken zu schließen. Bislang konnte ein Abgeordneter nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede, Abstimmung im Bundestag oder einem seiner Gremien. In der sogenannten Masken-Affäre kassierten die ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten, weil der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen. Diese Konstellation ist zukünftig strafbar, erklären Johannes Fechner, Canan Bayram und Stephan Thomae.

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