SPD Sendenhorst

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„Baugenehmigungen für Flüchtlingsunterkünfte“

Veröffentlicht am 24.02.2016 in Kreistagsfraktion

SPD-Kreistagsfraktion Warendorf diskutiert mit Dezernatsleiter Gnerlich

Wir haben in den letzten Wochen immer wieder Kritik an der Genehmigungspraxis für den Bau von Flüchtlingsunterkünften gehört. Gerade aus dem Bereich der in der Flüchtlingsarbeit tätigen Helferinnen und Helfer wurde über zu kleinliches Verwaltungshandeln Kritik geäußert, dass zu unnötigen Verzögerungen führt.

Deshalb wollten wir uns aus erster Hand über die Sichtweise der Kreisverwaltung informieren und haben den zuständigen Dezernatsleiter der Kreisverwaltung Friedrich Gnerlich eingeladen“, sagte die Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Dagmar Arnkens-Homann.

Friedrich Gnerlich erläuterte anhand von Beispielen, dass insbesondere der Brandschutz nicht zur Disposition gestellt werden darf.

Im Anschluss an seinen Vortrag gab es eine rege Diskussion mit zahlreichen Hinweisen aus der Fraktion, wo aus der Sicht der Kreistagsmitglieder durchaus schnellere Verfahren möglich seien, ohne die Sicherheitsfragen zu vernachlässigen. „Wir bewerten den heutigen Gedankenaustausch ausgesprochen positiv und hoffen, dass er dazu beiträgt, die kritische Diskussion zu beruhigen und zu zügigen Genehmigungsverfahren zu kommen“, sagte Arnkens-Homann abschließend.

Auf dem Foto von links nach rechts: Friedrich Gnerlich, Dagmar Arnkens-Homann, Florian Westerwalbesloh, Franz-Ludwig Blömker.

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SPD-Fraktion im Bundestag

Heute wird der Bundestag eine Reform der Abgeordnetenbestechung beschließen, um bestehende Straflücken zu schließen. Bislang konnte ein Abgeordneter nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede, Abstimmung im Bundestag oder einem seiner Gremien. In der sogenannten Masken-Affäre kassierten die ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten, weil der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen. Diese Konstellation ist zukünftig strafbar, erklären Johannes Fechner, Canan Bayram und Stephan Thomae.

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