SPD Sendenhorst

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Antrag zur Zukunft der Drogeriemärkte in Sendenhorst

Veröffentlicht am 12.06.2012 in Stadtentwicklung

Schlecker ist insolvent und IhrPlatz vermutlich kurz davor. So wie es aussieht, steht Sendenhorst bald ohne Drogeriemarkt dar. Die Arbeitsplätze sind bedroht; die Eigentümer der Räume vermutlich ohne Nachnutzung; die Innenstadt ist um zwei weitere Geschäfte ärmer; das Angebot in Sendenhorst deutlich eingeschränkt; Kaufkraftabfluss zu befürchten.

Schlecker ist insolvent und Ihr Platz vermutlich kurz davor. So wie es aussieht, steht Sendenhorst bald ohne Drogeriemarkt dar. Die Arbeitsplätze sind bedroht; die Eigentümer der Räume vermutlich ohne Nachnutzung; die Innenstadt ist um zwei weitere Geschäfte ärmer; das Angebot in Sendenhorst deutlich eingeschränkt; Kaufkraftabfluss zu befürchten.

Aus Sicht der SPD-Fraktion muss jetzt die Verwaltung bzw. unserer Wirtschaftsförderer im Rathaus aktiv werden, um eine vernünftige Nachnutzung der bevorstehenden Leerstände zu ermöglichen.

Die SPD beantragt deshalb, aktiv auf andere Drogeriemarktanbieter (Rossmann und DM) zuzugehen und zusammen mit den Eigentümern der Ladenlokale die freiwerdenden Immobilien anzubieten. Laut Internetauftritt beider Ketten ist man dort auf entsprechende Aktivitäten eingerichtet. Vermutlich werden etliche Kommunen diesen Weg beschreiten, deshalb müssen wir jetzt zügig handeln!

SPD-Fraktion im Bundestag

Heute wird der Bundestag eine Reform der Abgeordnetenbestechung beschließen, um bestehende Straflücken zu schließen. Bislang konnte ein Abgeordneter nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede, Abstimmung im Bundestag oder einem seiner Gremien. In der sogenannten Masken-Affäre kassierten die ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten, weil der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen. Diese Konstellation ist zukünftig strafbar, erklären Johannes Fechner, Canan Bayram und Stephan Thomae.

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