SPD Sendenhorst

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Sitzung nicht zufriedenstellend verlaufen

Veröffentlicht am 14.06.2012 in Kommunalpolitik

Zur Sitzung des Schulausschusses und zur Berichterstattung in der Lokalpresse hat Christiane Seitz-Dahlkamp, Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion, einen Leserbrief geschrieben, den wir hier dokumentieren.

"Ja, es ist richtig: Die Sitzung des Schulausschusses ist nicht zufriedenstellend verlaufen. Die Diskussion über Paragrafen und Befindlichkeiten wurde von interessierter Seite in den Vordergrund gerückt. Leider kommt auch in Berichterstattung und Kommentierung zu kurz, worum es eigentlich ging.

Die Schülerinnen und Schüler der vier jetzigen 1. Klassen der KvG sollen im nächsten Schuljahr zu drei Klassen zusammengelegt werden. Das entspricht nicht dem Willen der Eltern. Man muss kein Rechenkünstler sein, um zu wissen, dass die Zeit, die Lehrerinnen und Lehrer in einer größeren Klasse für die individuelle Betreuung eines einzelnen Kindes haben, sinkt. Jeder wird sich auch daran erinnern können, dass Klassenwechsel immer eine schwierige Situation darstellen, auch in höheren Klassen. Für die Grundschule gilt das aber besonders.

Die SPD-Fraktion hatte deshalb einen Antrag gestellt, alle noch möglichen Wege zu suchen und zu nutzen, die vier Klassen zu erhalten. Für den Fall, dass das keinen Erfolg haben sollte, wollten wir zusätzliches Personal einstellen, um zusätzliche Förderangebote für die Kinder zu ermöglichen. Bereits jetzt gibt es Menschen und Organisationen, die an der Grundschule zusätzliche Angebote machen, z.B. in der OGS. Welche Maßnahmen im Detail ergriffen werden sollten, wollten wir zeitnah mit allen Beteiligten besprechen. Wichtig war uns, dass die zusätzlichen Angebote direkt nach den Sommerferien für die Schülerinnen und Schüler nutzbar sein sollten.

Leider verschanzten sich der Bürgermeister und auch die Schulleitung in der Diskussion hinter Paragrafen. Während der eine einen amtlichen(!) Schriftwechsel zwischen Stadt und Schulamt aus Datenschutzgründen nicht an die Fraktionen geben wollte, hielt der andere auf Fragen Antworten bereit, die mit "Ich bin nicht verpflichtet,..." begannen. Das erste Argument stellt in Zeiten des Informationsfreiheitsgesetzes einen Treppenwitz dar. Das zweite lässt völlig außer Acht, dass jedes Gesetz einen gewissen Interpretationsspielraum lässt. In der Diskussion im SchuSo hieß das "Ich bin nicht verpflichtet..." also eigentlich "Ich will nicht...".

Im Interesse der Kinder wäre es jedoch gewesen, die Gestaltungsspielräume auszunutzen: Wir wollten nicht in die "inneren Angelegenheiten" der Schule eingreifen. Wir wollten u.a. wissen, warum die Schulleitung ihren Handlungsspielraum bei der Klassenbildung, den der Rektor in einem Brief an die Eltern noch betont hat, nicht wie im letzten Jahr genutzt hat. Darauf haben wir leider nur unzureichende Antworten erhalten.

Wir wollten vom Bürgermeister wissen, warum er den Prozess der Schulentwicklung in Sendenhorst nicht engagierter begleitet. Seit Jahren liegt dieses Feld brach – trauriges Beispiel ist die Teigelkampschule. Seit Jahren beschränken sich Bürgermeister und Verwaltung im Wesentlichen darauf, das Notwendige zu tun, ihre Verwaltungsaufgaben zu erledigen.

Stellt sich die Frage: Warum werden die Möglichkeiten, die das Schulgesetz bietet, in Sendenhorst nicht ausgeschöpft? Das Schulgesetz spricht in § 59 von einer "engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit" zwischen Schulleitung und Schulträger. Damit kann nicht gemeint sein, dass der Bürgermeister sich nicht "einmischen" soll und die Schulleitung sich gegenüber Eltern auf seine "Rechte" zurückzieht. Denn auch die haben Mitwirkungsrechte – in der Schulkonferenz, in der Schulpflegschaft. Im Schulgesetz steht ausdrücklich, dass sie ihre Vorstellungen auch dem Schulträger vortragen können und sollen. Das haben sie getan.

Die eigentliche Diskussion in der Sitzung ist mit der Diskussion über Paragrafen erstickt worden. Der SPD-Antrag ist von der sogenannten Mehrheitsfraktion abgelehnt worden; die FDP enthielt sich. Schade.

Ergebnis: Die Möglichkeiten wurden nicht genutzt und vor allem die Interessen der Kinder nicht in den Blick genommen. Das Notwendige, was der Bürgermeister tut, reicht nicht aus. Das sehen wir wieder einmal. Hier werden erneut Chancen nicht genutzt. Das werden wir auch weiter kritisieren. Dafür sind wir von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt worden.

In der Tat: Die SchuSo-Sitzung ist nicht zufriedenstellend verlaufen."

SPD-Fraktion im Bundestag

Heute wird der Bundestag eine Reform der Abgeordnetenbestechung beschließen, um bestehende Straflücken zu schließen. Bislang konnte ein Abgeordneter nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede, Abstimmung im Bundestag oder einem seiner Gremien. In der sogenannten Masken-Affäre kassierten die ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten, weil der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen. Diese Konstellation ist zukünftig strafbar, erklären Johannes Fechner, Canan Bayram und Stephan Thomae.

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