SPD Sendenhorst

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Anfragen zu Betreuungssituation und Straßenausbau

Veröffentlicht am 15.02.2022 in Ratsfraktion

Die Ratsfraktion hat zwei Anfragen an die Verwaltung gestellt, zum einen zur Betreuungssituation der Kinder, zum anderen zum Straßenendausbau im Baugebiet Hagenholt-Nord:

I. Für den Zuständigkeitsbereich des GeSo (Ausschuss für Generationen, Soziales, Gesundheit und Sport) stelle ich im Namen der SPD-Fraktion die unten folgende Anfrage:

Im Zuge der Diskussion um eine zweite Grundschule erscheint es wünschenswert, neben der Zahl der zukünftigen Grundschülerinnen und -schüler auch einen Überblick über die in Zukunft notwendige Tagesbetreuung in den Schulen zu bekommen und diese in die Entscheidungsfindung miteinzubeziehen. Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Anspruchs auf einen OGS-Platz ab 2026 und der kontinuierlich steigenden Bedarfe auf einen KiTa-Platz (u.a. steigern hohe Kosten für die Lebensführung die Notwendigkeit, dass beide Elternteile arbeiten) bitte ich zur Sitzung des GeSo um eine Übersicht über die Zahl der Kinder, die zurzeit in den Betreuungseinrichtungen in der Stadt betreut werden (wenn möglich, differenziert nach Alter und der jeweiligen Betreuungszeit dargestellt).

II. Für den Zuständigkeitsbereich des UME (Ausschuss für Umwelt, Mobilität und Energie) stelle ich im Namen der SPD-Fraktion die unten folgende Anfragen, würde es aber begrüßen, wenn die Antworten auf die Frage 1 vor der ordentlichen Sitzung beantwortet würden bzw. in die noch nicht abgeschlossene Baumaßnahme einflössen:

1. Der Straßenendausbau im Baugebiet Hagenholt-Nord ist in seiner abschließenden Phase. In der Bürgerbeteiligung zum Endausbau wurde seitens der Bürgerschaft besonderen Wert auf die Situation der Einmündung in das Baugebiet/kreuzender Rad-Fußweg und damit auf die Sicherheit der schwächeren VerkehrsteilnehmerInnen gelegt.

Hier ergeben sich nach jetzigem Stand einige Gefahrenpunkte:

a) Das Pflanzbeet auf der rechten Seite/unmittelbar nach dem Rad-Fußweg veranlasst einbiegende PKW bei Gegenverkehr VOR dem Pflanzbeet zu halten und so den Rad-Fußweg zu blockieren.

b) Die Bordsteine für den Rad-Fußweg sind je zu 50% aufgeteilt und behindertengerecht ausgelegt; straßenseitig für Radverkehr und zum Baugebiet hin für den Fußverkehr. Der Übergang/Formstein ist jedoch nicht markiert und aufgrund der rechts und links unterschiedlichen Bordsteinhöhen ergibt sich hier aktuell eine Stolperfalle bzw. ein schwer wahrnehmbares Hindernis für den Radverkehr.

c) Der Rad-Fußweg ist als gemeinsamer Rad-Fußweg (Z 240) beschildert; die unter b) geschilderte Übergangssituation lässt jedoch einen getrennten Rad-Fußweg (Z241) erwarten. Ist für die geschilderten Gefahrensituationen im Zuge der ausstehenden Markierungen oder anderweitig noch Abhilfe vorgesehen? Wenn ja – welche?

d) Im Zuge eines Rundgangs durch das Baugebiet fielen an verschiedenen Stellen Abweichungen in der Pflasterungshöhe auf (z.B. nicht der Norm entsprechende Höhenunterschiede zwischen Pflaster und Einläufen). Werden diese Unterschiede im Zuge der weiteren Arbeiten noch nivelliert?


2. Die Abfallkörbe an den Bushaltestellen werden nicht vom Baubetriebshof geleert. Allerdings scheinen die Leerungszyklen der ausführenden Firma nicht ausreichend zu sein – die Abfallkörbe quellen oft über und geben dann – inklusive der näheren Umgebung - ein ausgesprochen unappetitliches Bild ab. Ist hier eine Verkürzung des Zyklus möglich bzw. kann der Baubetriebshof eine ergänzende Kontrolle/Leerung übernehmen?

SPD-Fraktion im Bundestag

Heute wird der Bundestag eine Reform der Abgeordnetenbestechung beschließen, um bestehende Straflücken zu schließen. Bislang konnte ein Abgeordneter nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede, Abstimmung im Bundestag oder einem seiner Gremien. In der sogenannten Masken-Affäre kassierten die ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten, weil der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen. Diese Konstellation ist zukünftig strafbar, erklären Johannes Fechner, Canan Bayram und Stephan Thomae.

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