SPD Sendenhorst

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SPD will Schuldiskussion fortsetzen

Veröffentlicht am 14.11.2010 in Schule und Bildung

"Rings um Sendenhorst tun die Kommunen alles, um ihre Schulstandorte zu sichern. Wir dürfen nicht länger tatenlos zusehen", fordert die SPD-Fraktion in Sendenhorst.

Die schulpolitische Sprecherin der SPD, Annette Watermann-Krass, weist darauf hin, dass die Hauptschule in Sendenhorst seit einigen Jahren mit einer Ausnahmegenehmigung betrieben wird. In den Nachbarkommunen würden überall Überlegungen angestellt, wie dort die Schulentwicklung in der Zukunft aussehen sollen; Anträge würden gestellt. In Sendenhorst hingegen gebe es keine öffentliche, stringente Diskussion um das zukünftige Schulangebot vor Ort, obwohl ein öffentliches Schulangebot nicht nur aus bildungspolitischer Sicht, sondern auch als Standortfaktor für die Stadt äußerst wichtig sei.

Aus Sicht der SPD muss hier dringend gehandelt werden. "Wir müssen jetzt aktiv werden, wenn wir nicht wollen, dass neue Schulangebote in den Gemeinden ringsum entstehen und die Sendenhorster Schülerinnen und Schüler in ein paar Jahren dorthin verwiesen werden", fordert die SPD-Fraktionsvorsitzende Christiane Seitz-Dahlkamp. Sie kündigt für die SPD an, den Punkt "Schulentwicklung" auf die Tagesordnung des nächsten Schulausschusses setzen zu lassen.

SPD-Fraktion im Bundestag

Heute wird der Bundestag eine Reform der Abgeordnetenbestechung beschließen, um bestehende Straflücken zu schließen. Bislang konnte ein Abgeordneter nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede, Abstimmung im Bundestag oder einem seiner Gremien. In der sogenannten Masken-Affäre kassierten die ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten, weil der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen. Diese Konstellation ist zukünftig strafbar, erklären Johannes Fechner, Canan Bayram und Stephan Thomae.

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