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SPD-Kreistagsfraktion gratuliert Ulla Woltering zur neuen Geschäftsstelle

Veröffentlicht am 07.05.2010 in Senioren

Ursula Woltering (3.v.r.) ist Teil der Lenkungsgruppe der Landesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros NRW

Gründung der Landesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros NRW – Geschäftsstelle kommt nach Ahlen

Große Freude im Verein Alter und Soziales e.V. und im Rathaus – die Stadt Ahlen hat einmal mehr ihre hervorragende Rolle in der Seniorenarbeit in Nordrhein-Westfalen unter Beweis gestellt. Die am Wochenende gegründete Landesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros NRW wird ihren Sitz in der Wilhelmstraße 5 einnehmen.

"Wir haben lange daran gearbeitet und freuen uns riesig, dass wir die Geschäftsstelle nach Ahlen holen konnten!" Ursula Woltering, Sozialplanerin der Stadt Ahlen für Seniorenarbeit und Integration und Ramona Przybylsky, Projektkoordinatorin im Verein Alter und Soziales blicken zufrieden auf die erfolgreichen Vorarbeiten zurück.

Auf der Fachkonferenz der über 60 Seniorenbüros in Nordrhein-Westfalen am 29./30.04.2010 war man sich einig – einstimmig und mit großem Elan wurde die Landesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros NRW (LaS NRW) gegründet.
Zum Abschluss der zweitägigen Konferenz in Hilden, auf der es u.a. um die Zukunftsaufgaben der Seniorenbüro ging, wurde die Konzeption der LaS NRW diskutiert und beschlossen sowie der Sitz der Koordinierungsstelle festgelegt und die Lenkungsgruppe gewählt.

Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist die Unterstützung der Seniorenbüros durch konkrete und praktische Arbeitshilfen, gemeinsame Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit sowie passgenaue Qualifizierungsangebote. Gerade die Seniorenbüros, die sich im Aufbau befinden oder nach neuen Wegen in der Seniorenarbeit suchen, wünschen sich Austausch, Vernetzung und Zusammenarbeit.

Die LaS NRW ist dabei eng verknüpft mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros (BaS) und wird abgestimmt mit der Bundesebene in Nordrhein-Westfalen ergänzende Angebote entwickeln und vor Ort tätig werden.

Für die Trägerschaft der Koordinierungs- und Geschäftstelle der LaS NRW wählten die Delegierten einstimmig das Seniorenbüro in der Stadt Ahlen aus.
Die Geschicke der LaS NRW werden von einem siebenköpfigen Team gelenkt. In der Lenkungsgruppe ist sowohl Ehren- wie Hauptamt vertreten sowie Wohlfahrtspflege und Kommunen. Dies spiegelt die Vielfältigkeit der Seniorenbüros wieder, die in sehr verschiedenen Trägerschaften und Ausprägungen arbeiten.

Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration, vertreten durch den Referatsleiter Peter Fettweis begrüßt die Gründung der Las NRW und sagt die Unterstützung der Koordinierungsstelle zu. Er ist von der Qualität der Seniorenarbeit in Ahlen überzeugt und erklärt: "Ich begrüße die Bewerbung aus Ahlen ausdrücklich!" Neben der Vorsitzenden der Landesseniorenvertretung NRW, Gabi Schnell war auch die Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (Lagfa) Ulrike Reddemann bei der Konferenz zu Gast. Eine enge Zusammenarbeit der drei Netzwerke wurde vereinbart.

Die Fachtagung und die Gründung der LaS NRW sind der vorläufige Höhepunkt einer Reihe von Konferenzen und Gemeinschaftsaktivitäten der Seniorenbüros in Nordrhein-Westfalen.Höhepunkt einer Reihe von Konferenzen und Gemeinschaftsaktivitäten der Seniorenbüros in Nordrhein-Westfalen.

Die LaS NRW steht für die positive Aufbruchstimmung und Zukunftsorientierung der Seniorenbüros. Mit ihr ist ein neues starkes Netzwerk entstanden, das sich für die Interessen und Belange älterer Menschen engagiert einsetzten wird.

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SPD-Fraktion im Bundestag

Heute wird der Bundestag eine Reform der Abgeordnetenbestechung beschließen, um bestehende Straflücken zu schließen. Bislang konnte ein Abgeordneter nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede, Abstimmung im Bundestag oder einem seiner Gremien. In der sogenannten Masken-Affäre kassierten die ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten, weil der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen. Diese Konstellation ist zukünftig strafbar, erklären Johannes Fechner, Canan Bayram und Stephan Thomae.

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