Sitzung des Ausschusses Wirtschaft, Umwelt, Planung (WUP) am 21.11.2008
Hier: Antrag zur Tagesordnung gem. § 2, Abs. 1 und Anfragen der SPD-Kreistagsfraktion gem. § 11 Geschäftsordnung
Sehr geehrter Herr Ommen,
sehr geehrter Herr Landrat,
namens und im Auftrag der SPD-Kreistagsfraktion bitte ich Sie, einen Tagesordnungspunkt
„Sachstandsbericht zur Planung der K 50n Telgte“ für die öffentliche Sitzung am 21.11.2008
aufzunehmen und die unten aufgeführten Fragen im Rahmen dieses TOP in öffentlicher Sitzung des Ausschusses Wirtschaft, Umwelt, Planung am 21.11.2008 zu beantworten.
Die SPD-Kreistagsfraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: . . .
1) Wie hoch sind die Prognosebelastungen der K50n und die verkehrlichen Entlastungen
bzw. Zusatzbelastungen der Ortsdurchfahrten in Telgte?
2) Wie hoch sind die Kosten des Projektes mit dem neuen Bahnübergang und wie hoch
sind die Ablösungsbeträge an die Bahn?
3) Entspricht die Umweltverträglichkeitsuntersuchung, insbes. beim Artenschutz, den geltenden rechtlichen und fachlichen Regelungen?
4) Das Projekt soll auch mit Mitteln des GVFG realisiert werden.
4.1. Ist die Finanzierung gesichert (verbindlicher Förderungsbescheid)?
4.2. Ab wann stehen GVFG-Mittel zur Verfügung und in welcher Höhe?
4.3. Welche Vereinbarungen sind mit wem - z.B. zwischen dem Kreis Warendorf und
der Stadt Telgte – in dieser Angelegenheit noch zu schließen oder sind bereits
rechtskräftig getroffen worden?
5) Wie sieht das Klassifizierungskonzept für die Kreisstraßen in Telgte – einschließlich
der K50n - aus? Sind mittel- und langfristig Umklassifizierungen vorgesehen (K50 Orkotten)?
6) Wird im endgültigen Straßenentwurf berücksichtigt, dass die K50n die Wohngebiete
von dem heute unbeeinträchtigt zu erreichenden Erholungsgebiet trennt und dass dafür
Kompensationsmaßnahmen vorgesehen werden?
7) Sind für Fußgänger und Fahrradfahrer, insbesondere für Kinder und ältere Bürgerinnen
und Bürger, sichere Querungsmöglichkeiten durch bauliche Vorkehrungen (Brücke für
Fußgänger und Fahrradfahrer, Kreisverkehrsplätze statt Kreuzungen/Einmündungen
mit Abbiegespuren) vorgesehen?
8) Welche zulässigen Geschwindigkeiten sind für die K50n vorgesehen und in welchem
Rechtsverfahren werden sie festgesetzt?
9) Wie wird die Fahrgeschwindigkeit des KFZ - Verkehrs durch bauliche Maßnahmen
reduziert (z.B. durch Kreisverkehrsplätze), da bei der zu erwartenden geringen Verkehrsstärke die Fahrgeschwindigkeiten nicht nur durch Schilder wirksam beschränkt
werden können?
10) Ist für die K50n und dem neuen Bahnübergang ein Planfeststellungsverfahren nach
StrWG NW vorgesehen?
11) Welcher Terminplan ist für das Projekt vorgesehen (Planung, Vereinbarungen, Bau)?
Mit den besten Wünschen
Reimund Juli
Vorsitzender