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Anfragen der SPD-Kreistagsfraktion Sitzung Kreistag am 26. September 2008

Veröffentlicht am 16.09.2008 in Kreistagsfraktion

Kreistag am 26. September 2008
Hier: Anfragen der SPD-Kreistagsfraktion gem. § 11 Geschäftsordnung zum Vertragsnaturschutz

Sehr geehrter Herr Landrat,

für seltene Tier- und Pflanzenarten, die in unserer Region vorkommen, wie z. B. für den Laubfrosch, den Feuersalamander, den Kiebitz, das Sumpf-Blutauge und den Teufelsabbiss wird das Überleben in unserer Zeit und in unserer Region immer schwieriger.

Sie und viele andere Arten sind nicht nur auf strenge Schutzgebiete, sondern vielfach auch auf einen gut funktionierenden Vertragsnaturschutz angewiesen. Denn längst nicht alle Flächen, auf denen diese seltenen Tier und Pflanzenarten leben, stehen unter Naturschutz.

Deshalb brauchen wir einen funktionierenden Vertragsnaturschutz, das heißt: . . .

Landwirte erklären sich freiwillig bereit, ihre Flächen extensiv zu bewirtschaften, um der Ökologie Vorrang zu geben. Dafür erhalten sie einen finanziellen Ausgleich.

Für den Kreis Warendorf besitzt der Naturschutz einen hohen Stellenwert. So hat der Kreistag
im Jahr 2008 neben anderen Maßnahmen für die Umsetzung des Kreiskulturlandschaftsprogramms Kreismittel in Höhe von 25.000 € zur Anteilsfinanzierung zur Verfügung gestellt.

Um einen Überblick über die aktuelle Entwicklung der Naturschutzförderung im Kreis Warendorf vor den Haushaltsberatungen 2009 zu erhalten, bittet die SPD-Kreistagsfraktion um die mündliche und schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen in der Kreistagssitzung am 26.09.2008:

1. Wie viele Verträge werden bzw. wurden im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms
vom Kreis jeweils in den Jahren 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008 kofinanziert?

2. Wie viel Hektar Fläche waren über diese Verträge jeweils abgesichert?

Das Land Nordrhein-Westfalen hat 2006 eine Änderung der Förderkulisse für das Kulturlandschaftsprogramm durch eine Konzentration der Förderkulisse auf Naturschutzgebiete und Biotope nach § 62 LG NRW beschlossen. Welche Folgen hat diese Änderung für den Kreis Warendorf?

4. In welcher Höhe sind im gleichen Zeitraum, jeweils aufgeschlüsselt auf die einzelnen
Jahre (2004 – 2008), im Rahmen der Förderrichtlinie Naturschutz (FöNa) Landesmittel
in den Kreis Warendorf geflossen?

5. In welchem Umfang sind in den letzten Jahren Fördermittel für den Naturschutz ohne
finanzielle Beteiligung des Kreishaushaltes direkt bei der Bezirksregierung abgerufen
worden? Um welche Projekte handelt es sich dabei?

6. Welche Auswirkungen hat die Naturschutzförderung auf Grundlage der ELER-Verordnung
der EU für die Maßnahmen im Kreis Warendorf (u. a. Förderung im Rahmen des
Kreiskulturlandschaftsprogramms, der Förderrichtlinie Naturschutz, usw.)?

7. Welche Erfahrung gibt es für die Finanzierung von Maßnahmen durch die
naturschutzrechtliche Eingriffsregelung aufgrund der Landschaftsgesetznovelle vom
vergangenen Jahr, z. B. durch die Festsetzung eines Ersatzgeldes?

Die schriftliche Antwort der Fragen kann aus Vereinfachungsgründen als Datei zur Verfügung
gestellt und bis zum 26.09.08 übermittelt werden. Für die Beantwortung unserer Fragen
bedanken wir uns im Voraus und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Reimund Juli

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