SPD Sendenhorst

Für unsere Stadt, für unser Dorf, für die Menschen.

Kommunen für biologische Vielfalt

Veröffentlicht am 10.02.2012 in Umwelt

Seit Anfang Februar haben die kleine Gemeinde Wieck am Darss (760 Einwohner) und die Mainmetropole Frankfurt a. M. (670.000 Einwohner) etwas gemeinsam: beide sind mit weiteren 57 Städten und einem Landkreis Gründungsmitglieder des Bündnisses „Kommunen für biologische Vielfalt“ geworden. Sendenhorst oder andere Städte des Kreises Warendorf gehören nicht dazu. Sie gehören auch nicht zu den 211 Gebietskörperschaften, die bislang die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben.

Mit der Bildung des Bündnisses ist eine Absicht der Deklaration umgesetzt. „Wichtigstes Ziel des Bündnisses ist der Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt. Kommunen sind dabei besonders wichtige Akteure, da ihr Handeln vor Ort für den Erhalt der biologischen Vielfalt entscheidend ist. Sie repräsentieren die politische Ebene, die den Menschen am nächsten steht und haben die Verantwortung, das öffentliche Bewusstsein zur Bedeutung der biologischen Vielfalt zu stärken. Angesichts ihrer umfassenden Kompetenzen in Planung, Verwaltung und Politik und der damit verbundenen Entscheidung über den Umgang mit der Natur und Landschaft vor Ort verfügen sie über zahlreiche Möglichkeiten zum Erhalt der biologischen Vielfalt beizutragen.“ Tätigkeitsbereiche sind:

  • Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich,
  • Arten- und Biotopschutz,
  • Nachhaltige Nutzung,
  • Bewusstseinsbildung und Kooperation.

Das kommunale Bündnis fügt sich ein in die internationalen und nationalen Bemühungen, den weltweiten Verlust der biologischen Vielfalt zu verlangsamen bzw. zu stoppen. So hat die UN die Jahre 2011 bis 2020 zur „Dekade der Biodiversität“ erklärt, zu deren Zielen der Schutz der biologischen Vielfalt, ihre nachhaltige Nutzung und der Zugang zu genetischen Ressourcen sowie ein gerechter Ausgleich der Vorteile, die sich aus dieser Nutzung ergeben, gehören.

Auf nationaler Ebene gibt es die von der Großen Koalition 2007 beschlossene „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“, die 330 Ziele und 430 Maßnahmen zu allen biodiversitätsrelevanten Themen enthält.

Die EU-Kommission hat im Mai 2011 unter dem Titel „Lebensversicherung und Naturkapital“ eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 vorgelegt. Darin heißt es: „Die Biodiversität – diese außergewöhnliche Vielfalt an Ökosystemen, Arten und Genen, die uns umgibt — ist unsere Lebensversicherung, denn sie versorgt uns mit Nahrung, Trinkwasser und sauberer Luft, Unterschlupf und Arzneimitteln, schützt vor Naturkatastrophen, Schädlingsbefall und Krankheiten und trägt zur Klimaregulierung bei. Sie ist auch unser Naturkapital, denn sie stellt Ökosystemdienstleistungen bereit, die die Grundlage unserer Wirtschaft bilden.

Aus diesem Grunde ist der Biodiversitätsverlust neben dem Klimawandel als die kritischste globale Umweltbedrohung zu sehen — und beide sind untrennbar miteinander verbunden.

Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2020 sieht sechs sich gegenseitig ergänzende und voneinander abhängige Einzelziele vor:

  • Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der damit zusammenhängenden Ökosystemdienstleistungen (Einzelziele 1 und 2),
  • Verbesserung des positiven Beitrags von Land- und Forstwirtschaft und Verringerung der größten Belastungen der biologischen Vielfalt in Europa (Einzelziele 3, 4 und 5),
  • Erhöhung des Beitrags der EU zum Schutz der globalen Biodiversität (Einzelziel 6).

Zurzeit wird die Strategie in verschiedenen Ausschüssen des EU-Parlaments beraten. Dazu einige Zitate aus den Stellungnahmen:

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung hält es für wichtig, für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen Informations- und Sensibilisierungskampagnen zum Thema biologische Vielfalt durchzuführen; er vertritt die Auffassung, dass im Rahmen von Bildungs- und Berufsbildungsprogrammen stärker auf den Schutz der biologischen Vielfalt eingegangen werden sollte, und zwar insbesondere in der Landwirtschaft und in den damit verbundenen Sektoren.

Der Ausschuss für regionale Entwicklung erkennt die Notwendigkeit, eine grüne Infrastruktur und Öko-Innovationen zu fördern, um eine grünere Wirtschaft zu schaffen; er fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und kommunale und regionale Behörden nachdrücklich auf, die Empfehlungen der Studie „The Economics of Ecosystems and Biodiversity“ (TEEB) [Der ökonomische Wert von Ökosystemen und biologischer Vielfalt] zu berücksichtigen, da diese Studie als nützliches Beratungsinstrument für kommunal- und regionalpolitische Entscheidungsträger und Verwaltungs- und Führungskräfte gedacht ist.

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Reform der GAP, der eine ökologische Ausrichtung der GAP vorsieht, bei der 30 % der Zahlungen aus der 1. Säule einem Paket lohnenswerter, grundlegender guter Praktiken von landwirtschaftlichen Betrieben zugewiesen werden, die Fruchtwechsel und Diversifizierung, Dauergrünland und eine Mindestflächennutzung für Umweltzwecke umfassen müssen; er vertritt jedoch die Auffassung, dass die Mindestflächennutzung für Umweltzwecke bei 10 % der landwirtschaftlichen Fläche liegen sollte und nicht 7 %, wie von der Kommission vorgeschlagen.

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie sieht einen Grund dafür, dass es nicht gelungen ist, den anhaltenden Verlust an biologischer Vielfalt und die weitere Verschlechterung der Ökosysteme weltweit umzukehren, darin, dass die Kenntnisse in den Bereichen Komplexität der biologischen Vielfalt und Wechselwirkungen von Natur, Flora und Fauna unvollständig sind, auch was den Wert der biologischen Vielfalt für die heutige und für künftige Generationen betrifft; er weist erneut darauf hin, dass das Wissen um die biologische Vielfalt eine notwendige Voraussetzung für die Umsetzung politischer Maßnahmen ist.

Weitere Informationen:

Website des Bündnisses "Kommunen für biologische Vielfalt"

Deutsche Website zur UN-Dekade 2011 bis 2020 „Dekade der Biodiversität“

Mitteilung der EU-Kommission: "Lebensversicherung und Naturkapital - Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020" KOM(2011) 244

Website Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

SPD-Fraktion im Bundestag

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben sich zur Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) geeinigt. Dazu erklären die drei Berichterstatter der Ampel.

alle Pressemitteilungen

Mitmachen in der SPD