SPD Sendenhorst

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Graue Erbsen und Politik

Veröffentlicht am 03.03.2020 in Soziales

Es ist mittlerweile Tradition bei der SPD geworden, sich am Aschermittwoch zum „Graue Erbsenessen“ zu treffen. Zu Beginn begrüßte die Vorsitzende Annette Watermann-Krass die Gäste und ging auf den Terroranschlag in Hanau ein. „Wir müssen entschlossen gegen Rassismus , Hass und Hetze auftreten. Wir sind in unserer Stadt immer für eine offene und tolerante Gesellschaft eingestanden. Deshalb dürfen wir nicht schweigen, wenn sich menschenfeindliche Hetze in der Gesellschaft verbreitet,“ führte sie aus.

Gast des Abends war Susanne Hallermann, von „wir pflegen“,eine Selbsthilfe-Organisation und Interessensvertretung pflegender Angehöriger. Dieser junge Verein gibt den vielen pflegenden Angehörigen in Deutschland eine Stimme und fordert ihre Rechte ein. Der Vortrag war übertitelt: „Gepflegt in die Armut?“.  Frau Hallermann machte klar, dass drei von vier Pflegebedürftigen in Deutschland zu Hause versorgt werden. Die pflegenden Angehörigen sind häufig dreifach belastet: Pflege kostet Zeit, sie kostet Geld, wenn die Arbeitszeit reduziert werden muss und sie kostet auch Kraft. Am Ende werden so viele Pflegende zu Hartz IV Empfänger. Deshalb ist der Verein politisch aktiv und fordert die Einführung einer steuerfinanzierten Lohnersatzleistung und eine angemessene Anrechung der Pflegezeit für die eigene Rente.

Der Verein „wir pflegen“ ist die einzige Organisation in Deutschland, die krankheitsübergreifend die Interessen aller pflegenden Angehörigen vertritt. Frau Hallermann machte deutlich: „Es sind vor allem Frauen, die diese Pflege übernehmen. Die Vereinbarung von Pflege und Beruf gestaltet sich im Land immer noch schwierig. Dabei ist die Familie der größte Pflegedienst der Nation. Deshalb fordern wir eine solidarische Finanzierung der Pflege. Heute ist die derzeitige Pflegeversicherung nicht mehr vereinbar mit dem demografischen Wandel, wachsender Pflegebedürfnisse und modernen Familien- und Erwerbsstrukturen.“

 

SPD-Fraktion im Bundestag

Heute wird der Bundestag eine Reform der Abgeordnetenbestechung beschließen, um bestehende Straflücken zu schließen. Bislang konnte ein Abgeordneter nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede, Abstimmung im Bundestag oder einem seiner Gremien. In der sogenannten Masken-Affäre kassierten die ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten, weil der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen. Diese Konstellation ist zukünftig strafbar, erklären Johannes Fechner, Canan Bayram und Stephan Thomae.

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