SPD Sendenhorst

Für unsere Stadt, für unser Dorf, für die Menschen.

Entlastung der Städte und Gemeinden im Kreis Warendorf

Veröffentlicht am 06.08.2014 in Bundespolitik

Florian Westerwalbesloh

Die SPD-Kreistagsfraktion begrüßt die vom Bund geplante Soforthilfe für die Kommunen, bis es zur Entlastung von den Kosten der Eingliederungshilfe kommt. "Kreis und Kommunen erhalten zusammen etwa 2,5 Millionen Euro jährlich", stellt der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Florian Westerwalbesloh fest. Er erwartet, dass die Mittel des Kreises den Kommunen zugute kommen. "Das sind etwa 1,2 Millionen Euro", betont Westerwalbesloh in einer Pressemitteilung. „Von dieser Entlastung durch den Bund müssen auch die Städte und Gemeinden direkt profitieren.“

Die SPD-Kreistagsfraktion fordere seit langer Zeit eine Entlastung von den Kosten der Eingliederungshilfe. Dabei handelt es sich um eine von den Kommunen getragene Sozialleistung, die Menschen mit Behinderung medizinische Rehabilitation sowie die Teilhabe am Arbeitsleben und am gemeinschaftlichen Miteinander ermöglichen soll.

„Wir begrüßen die Unterstützung durch die Große Koalition ausdrücklich“, sagt Westerwalbesloh. Laut dem SPD-Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup werde das entsprechende Gesetz nach der Sommerpause im Bundestag verabschiedet. Daldrup unterstützt die Zielsetzung der SPD-Bundestagsfraktion, dass es bereits im Jahr 2017 eine deutlich höhere Entlastung als die jährliche Milliarde geben soll. "Es wäre deshalb sicher gut, wenn die CDU-Abgeordneten ihre Forderung nach mehr Landesmitteln mit gleicher Deutlichkeit auch an den Bund richten würden", stellt Westerwalbesloh mit Blick auf die heimischen CDU-Landtagsabgeordneten fest, denen die höchste Mittelzuweisung des Landes an die Kommunen immer noch nicht genug sei.

Homepage SPD-Kreistagsfraktion WAF

SPD-Fraktion im Bundestag

Heute wird der Bundestag eine Reform der Abgeordnetenbestechung beschließen, um bestehende Straflücken zu schließen. Bislang konnte ein Abgeordneter nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede, Abstimmung im Bundestag oder einem seiner Gremien. In der sogenannten Masken-Affäre kassierten die ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten, weil der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen. Diese Konstellation ist zukünftig strafbar, erklären Johannes Fechner, Canan Bayram und Stephan Thomae.

alle Pressemitteilungen

Mitmachen in der SPD