Antrag gem. § 2, Abs. 1, § 9, Abs. 2,GO des Kreises Warendorf für den Kreisausschuss am
02.02.2007 und für den Kreistag am 09.02.2007
TOP: Änderung des Sparkassengesetzes NRW. Hier: Resolution zum Erhalt öffentlich rechtlicher Sparkassen in kommunaler Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Dr. Gericke,
die geplanten Änderungen des Sparkassengesetzes NRW der neuen Landesregierung NRW werden von der überwältigenden Mehrheit aller Experten abgelehnt. Deshalb stelle ich namens und im Auftrag der SPD-Kreistagsfraktion folgenden Resolutionstext als Antrag zur Abstimmung:
Der Kreistag des Kreises Warendorf möge beschließen:
1) Der Kreistag des Kreises Warendorf spricht sich für weiterhin dezentral arbeitende, kommunal verankerte Sparkassen mit ihren Strukturmerkmalen, „Öffentlicher Auftrag, öffentliche Trägerschaft und Regionalprinzip“, für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Rechtsform in kommunaler Trägerschaft als allein mögliche Organisationsform der Sparkassen, gegen Beteiligung Privater an den kommunalen Sparkassen,
gegen jedwede Möglichkeit zur Einführung fungiblen Stammkapitals aus.
2) Der Landtag NRW wird mit Blick auf den nahenden Start der parlamentarischen Beratungen über die Novellierung des Sparkassengesetzes NRW im Sinne dieses Beschlusses aufgefordert, das Drei-Säulen-System aus privaten Banken, Genossenschaftsbanken und ausschließlich öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Nordrhein-Westfalen in der jetzigen Form zu erhalten.
3) Der Landrat erhält den Auftrag, sich mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern aus
den Städten und Gemeinden des Kreises Warendorf sowie mit seinen Kollegen Landräten im
Münsterland und mit dem Oberbürgermeister der Stadt Münster, Dr. Tillmann, abzustimmen,
um dort eine vergleichbare Entschließung herbeizuführen.
Begründung:
Bei einem Landtagshearing zur Reform des Sparkassenrechts sprach sich die überwältigende Mehrheit der teilnehmenden Experten für eine Beibehaltung der bisherigen Eckpunkte des nordrheinwestfälischen Sparkassenrechts aus. An dem Hearing im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages NRW beteiligten sich neben der Politik unter anderem Vertreter der Sparkassen, der kommunalen Spitzenverbände, der Handwerkskammer, der Gewerkschaft „verdie“ und der privaten Banken. Die beiden nordrhein-westfälischen Sparkassen- und Giroverbände haben in enger Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund NRW, dem Städtetag NRW und dem Landkreistag NRW dem Finanzminister des Landes, Herrn Dr. Helmut Linssen, auf dessen Wunsch hin gemeinsame Vorschläge zur Novellierung des Sparkassengesetzes unterbreitet. Diese sahen für die Sparkassen wichtige Anpassungen im Geschäftsrecht vor, ebenfalls unter Beibehaltung der bewährten Grundstrukturen.
Der Deutsche Bundestag hat sich am 29.09.2006 mit breiter Mehrheit (Koalition aus CDU/CSU und SPD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke) zum Drei-Säulen-Modell, zum kommunalen Sparkassenwesen und zur öffentlichen Rechtsform der Sparkassen bekannt. Ferner hat er bei dieser Gelegenheit die gemeinwohlorientierte Gewinnverwendung und auch die gemeinwohlorientierte Geschäftspolitik als besonderes und zu bewahrendes Merkmal der Sparkassen herausgestellt. Dessen ungeachtet zeichnet sich in den letzten Wochen ab, dass das Land NRW in Person des zuständigen Finanzministers von dieser Linie im Rahmen der bevorstehenden Gesetzesänderung abweichen will. Es mehren sich die Zeichen, dass Herr Dr. Linssen im Gegensatz zu früheren
Bekundungen nun doch an eine Möglichkeit zur Einführung von Stammkapital denkt und darüber hinaus auch die Gemeinnützigkeitsbindung von Ausschüttungen, ein prägendes Grundmerkmal der kommunal verankerten Sparkassen, abschaffen will.
Mit der Einführung von Stammkapital würde einer späteren Privatisierung der Weg bereitet. Der Kreistag Warendorf sollte sich vor dem skizzierten Hintergrund für den Erhalt „seiner Sparkasse Münsterland Ost“ und der anderen nordrhein-westfälischen Sparkassen in ihrer jetzigen Form einsetzen, um damit ein wichtiges Instrument der regionalen Entwicklung in der Hand zu behalten.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung.
Mit freundlichen Grüßen
Reimund Juli
Vorsitzender