Sehr geehrter Herr Landrat,
der Kreis Warendorf ist im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002, des Tierische
Nebenprodukte - Beseitigungsgesetzes (TierNebG) und des AG TierNebG NRW
beseitigungspflichtige Körperschaft für tierische Nebenprodukte. Im Rahmen dieser
Pflichten ist der Kreis Warendorf für die Abholung, Sammlung, Beförderung, Lagerung,
Behandlung, Verarbeitung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte im Kreisgebiet
Warendorf verantwortlich. Zur Aufgabenwahrnehmung hat der Kreis Warendorf die Firma SNP
Icker, Osnabrück, am 30.05.2008 im Finanzausschuss beauftragt.
Dies gilt auch für die Entsorgung von Schlachtabfällen . . .
aus Schlachtbetrieben und hier insbesondere für den Schlachthof in Beckum. Bei der erneuten Vergabe an die Fa. SNP Icker wurden im Vorfeld vielfältige Bedenken hinsichtlich der Immissionen des Schlachthofes Beckum geäußert, die sich insbesondere auf die von der Nachbarschaft beklagten unzumutbaren Verkehrsverhältnisse und auf die starken Geruchsbelästigungen der Konfiskate bezogen.
Seitens der Verwaltung wurde seiner Zeit herausgestellt, dass der Schlachthof Beckum in den nächsten 3 bis 5 Jahren stillgelegt werde und dass man durch geeignete Maßnahmen sicherstellen wolle, dass die Geruchsbelästigungen der Konfiskate abgestellt werden. Diese Erläuterungen führten neben anderen Gründen zur einstimmigen Beschlussfassung am 30.05.2008 im Finanzausschuss.
Zwischenzeitlich liegt ein Schreiben der Firma B & C Tönnies Fleischwerk GmbH & Co. KG,
Betreiberin des Schlachthofes in Beckum, vom 04. August 2008 an die Stadt Beckum vor, in
dem die Schlachthofbetreiberin u. a. ausführt, dass sie den Schlachthof in den nächsten 5 Jahren nur dann wirtschaftlich betreiben könne, wenn einer Kapazitätserhöhung zugestimmt werde.
Laut einer öffentlichen Vorlage der Stadt Beckum vom 19.08.08, Nr. 2008/0147, Anlage 1, wird von einer Zunahme der Rinderschlachtungen von derzeit 183 auf 383 Tieren am Tag ausgegangen.
Das entspricht einer Zunahme der Schlachtungen von rd. 110 %!!
Laut Protestschreiben der Anwohner, Absender Werner u. Rosemarie Grabenschröer, Hottmarweg 30, 59269 Beckum, an den Stadtentwicklungs-Ausschuss der Stadt Beckum, werden sowohl die unzumutbaren Verkehrsverhältnisse als auch die nach wie vor bestehenden unzumutbaren Geruchsbelästigungen der Konfiskate beklagt.
Angesichts dieser neuen Entwicklung stellen sich nicht nur für die Stadt Beckum Fragen gem. § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) neu sondern auch für den Kreis – und hier insbesondere als Genehmigungsbehörde gem. § 36 Baugesetzbuch.
Namens und im Auftrag der SPD-Kreistagsfraktion bitte ich Sie, folgende Fragen in öffentlicher Sitzung des Kreisausschusses am 19. September 2008 zu beantworten:
1. Werden bei der erneuten Überprüfung des Antrages der Firma B & C Tönnies Fleischwerk
GmbH & Co. KG gem. 16 BImSchG, die vorgebrachten Beschwerden der Anwohner sowohl
hinsichtlich der erwarteten Verkehrsbelastung als auch hinsichtlich der unzumutbaren
Geruchsbelästigungen der Konfiskate berücksichtigt?
2. Sind Ihrerseits ordnungsrechtliche Maßnahmen hinsichtlich der jetzt schon beklagten unzumutbaren Geruchsbelästigungen der Konfiskate eingeleitet oder in Erwägung gezogen?
3. Welche kurzfristigen Maßnahmen sind Ihrerseits möglich, um die unzumutbaren
Geruchsbelästigungen der Konfiskate abzustellen?
4. Hat der Kreis Warendorf eine rechtliche Handhabe gegenüber der beauftragten Firma SNP
Icker, die Geruchsbelästigungen durch die Konfiskate zu unterbinden und wenn ja, ist dieses
in nächster Zeit kurzfristig beabsichtigt?
5. Welche Möglichkeiten hat der Kreis Warendorf, dass von der Firma B & C Tönnies
Fleischwerk GmbH & Co. KG, beantragte Verfahren so zu gestalten, dass den berechtigten
Anliegen der Anwohner Rechnung getragen wird?
Mit freundlichen Grüßen
Reimund Juli
Vorsitzender