SPD Sendenhorst

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„Haus sanieren – profitieren“: Richtig ist wichtig!

Veröffentlicht am 25.10.2012 in Veranstaltungen

Die energetische Haussanierung steht im Mittelpunkt einer Veranstaltung des Bündnisses zur Energiewende in Sendenhorst. Sie steht im Zusammenhang mit der Kampagne „Haus sanieren – profitieren“ der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), durch die private Immobilienbesitzer für das Thema der energetischen Sanierung sensibilisiert und Hilfestellungen für die Umsetzung energie- und kostensparender Maßnahmen angeboten werden.

Die Informationsveranstaltung findet statt am

Mittwoch, dem 31. Oktober 2012, 19.00 Uhr,
im Cafe-Restaurant „Esszimmer“, Westtor 22, Sendenhorst.

Das Energiebündnis lädt alle interessierten Bürger und Bürgerinnen herzlich dazu ein.

Referent des Abends ist Herr Bernd Metzig aus Welver, der schon seit 2008 enger Partner der Kampagne ist und diese bereits als Leiter der Koordinationsstelle der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe aktiv unterstützte. Bernd Metzig schulte während seiner Referententätigkeit andere Handwerker zum Energie-Check und hielt zahlreiche Vorträge zur Weiterbildung von Handwerkern, Architekten, Bankangestellten und Energieberatern. 2010 erhielt er die Auszeichnung als effizientester Kooperationspartner der Kampagne „Haus sanieren – profitieren“ der Bundesstiftung Umwelt.

Teilnehmer der Veranstaltung erhalten einen Gutschein für einen kostenlosen Energiecheck.

SPD-Fraktion im Bundestag

Heute wird der Bundestag eine Reform der Abgeordnetenbestechung beschließen, um bestehende Straflücken zu schließen. Bislang konnte ein Abgeordneter nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede, Abstimmung im Bundestag oder einem seiner Gremien. In der sogenannten Masken-Affäre kassierten die ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten, weil der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen. Diese Konstellation ist zukünftig strafbar, erklären Johannes Fechner, Canan Bayram und Stephan Thomae.

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