SPD Sendenhorst

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Gespräch mit der DROBS in Ahlen

Veröffentlicht am 25.04.2017 in Familie und Jugend

Die Landtagsabgeordnete Annette Watermann-Krass informierte sich gemeinsam mit dem stellv. Landrat Franz-Ludwig Blömker, Anne Claßen, Günter Holz (Kreistagsmitglieder) und Manuela Esper, Mitarbeiterin SPD-Kreistagsfraktion, im Gespräch mit Manfred Gesch, dem Leiter der Fachstelle für Suchtvorbeugung über die Arbeit der Jugend- und Drogenberatung im Kreis Warendorf, kurz „Drobs“ in deren Ahlener Geschäftsstelle.

Erörtert wurden ausführlich deren Aufgabenschwerpunkte und Arbeitsweise sowie personelle und finanzielle Ressourcen. Gesch wies darauf hin, dass vorbeugende Arbeit unverzichtbar sei. Hilfen für Sucht erkrankte im Alter zu entwickeln, weil die Klientel im Schnitt immer älter werde, nannte Franz Ludwig Blömker als besonderes Anliegen, diesbezüglich werde man miteinander im Gespräch bleiben.

Annette Watermann Krass sah die Weiterentwicklung der Drobs-Arbeit auch im Zusammenhang mit der Quartiersentwicklung im Ganzen, wofür die Landesregierung erhebliche Mittel zur Verfügung stellt; „hier liegen Chancen auf beiden Seiten, für die Drobs und für das Quartier“. Laut Günter Holz ist der Standort der Drobs sehr günstig und vom Umfeld auch gut akzeptiert.

Im Rückblick zeigte Manfred Gesch den Gesprächsteilnehmern den ersten Spritzenautomat, einen umgebauten Zigarettenautomaten, was als Modell von Ahlen aus erfolgreiche Verbreitung gefunden habe. 

Auf dem Foto sind von links nach rechts: Franz-Ludwig Blömker, Günter Holz, Anne Claßen, Annette Watermann-Krass, Manfred Gesch, Manuela Esper.

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SPD-Fraktion im Bundestag

Heute wird der Bundestag eine Reform der Abgeordnetenbestechung beschließen, um bestehende Straflücken zu schließen. Bislang konnte ein Abgeordneter nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede, Abstimmung im Bundestag oder einem seiner Gremien. In der sogenannten Masken-Affäre kassierten die ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten, weil der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen. Diese Konstellation ist zukünftig strafbar, erklären Johannes Fechner, Canan Bayram und Stephan Thomae.

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