Fast auf den Tag genau sind es zwei Jahre her, dass ein Großbrand Teile der Betriebsgebäude der Raiffeisen-Genossenschaft an der Telgter Straße zerstört hat. Seitdem erinnert die Brandruine des Verwaltungsgebäudes, durch Bauzäune abgesichert, an das Ereignis.
Den Plänen der Genossenschaft, Teile der zerstörten Betriebsanlagen an Ort und Stelle wieder zu errichten, hat der Rat der Stadt Sendenhorst durch eine auf zwei Jahre befristete Veränderungssperre entgegengewirkt, "da ein Wiederaufbau am bisherigen Standort nicht wünschenswert" wäre, wie es in der entsprechenden Vorlage heißt..
Denn, so heißt es in der Vorlage weiter, "nach heutigen städtebaulichen Grundsätzen und Anforderungen an eine geordnete städtebauliche Entwicklung stellt die Festsetzung eines Gewerbegebiets ohne Mindestabstände inmitten des umgebenden Wohngebiets einen städtebaulichen Missstand dar." Es sei daher das städtebauliche Ziel der Stadt, die dem Gebietscharakter fremde Festsetzung eines Gewerbegebiets im ortskernnahen Wohngebiet aufzuheben.
Mittlerweile ist seit dem Beschluss des Rates fast ein Jahr vergangen. Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Sendenhorst wird daher zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung eine schriftliche Anfrage zum Stand der Planungen stellen.