SPD Sendenhorst

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Besuch des "AWO-Haus", Heinrich-Dormann-Zentrum, in Beckum

Veröffentlicht am 05.08.2015 in Kommunalpolitik

Auf dem Foto sind von links nach rechts: Hugo Mehrhoff, Volker Nussbaum, Dagmar Arnkens-Homann, Klaus Kühn, Susanne Seeger, Lieselotte Sedler, Birgit Harrendorf-Vorländer, Maria Michels, Dr. Rudolf Grothues

Die SPD Kreistagsfraktion war zu Gast bei der AWO in Beckum. Klaus Kühn, Einrichtungsleiter der AWO-Häuser, Ahlen und Beckum und Pflegedienstleiterin Frau Seeger gaben den anwesenden einen guten Einblick in die Arbeit des Hauses. Der Heimbeirat der Einrichtung unterstützte Herr Kühn darin und machten deutlich das sie mit dem Angebot mehr als zufrieden sind. Fraktionsvorsitzende Dagmar Arnkens-Homann sprach sich für ihre Fraktion für eine verbindliche Pflegebedarfsplanung des Kreises aus und wurde dabei von Herrn Kühn bestärkt.

Der Bürgermeisterkandidat Dr. Rudolf Grothues sprach auch auf die Arbeitsgemeinschaft Beckumer Altenpolitik ein. Dabei handelt es sich um ein Netzwerk von Einrichtungen in der Stadt Beckum, die sich dem Wohl älterer Menschen gewidmet haben. Diese Zusammenarbeit habe sich bewährt und soll auch weitergeführt werden. Einig waren sich die Beteiligten, dass auch Vertreter des Stadtrates mehr in diesen Diskussionsprozess einbezogen werden sollen. Grothues und Arnkens-Homann zeigten sich erfreut über die Absicht, dass im AWO Heinrich-Dormann-Zentrum weiterhin an der Zweizimmerstrategie (Wohnraum und sep. Schlafzimmer) festgehalten werden soll. Zwar werden die Wohnungen barrierefrei umgebaut, trotzdem soll den Bewohnern auch zukünftig der bisherige Pflegezimmerstandard angeboten werden. Das ist ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal.

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Heute wird der Bundestag eine Reform der Abgeordnetenbestechung beschließen, um bestehende Straflücken zu schließen. Bislang konnte ein Abgeordneter nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede, Abstimmung im Bundestag oder einem seiner Gremien. In der sogenannten Masken-Affäre kassierten die ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten, weil der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen. Diese Konstellation ist zukünftig strafbar, erklären Johannes Fechner, Canan Bayram und Stephan Thomae.

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