In der gemeinsamen Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses und des Ausschusses für Schule und Soziales haben die Fraktionen einstimming die Teigelkampwiese als Standort für eine Wohnraumcontaineranlage zur Unterbringung von einzelnen männlichen Flüchtlingen beschlossen.
Entstehen soll eine Containeranlage für max. 26 Schlafplätze mit entsprechenden Sanitär-, Wasch- und Trocken-, sowie Kücheneinheiten.
In der Vorlage der Verwaltung heißt es dazu: "Die Unterbringung von Asylbewerbern in Wohncontainern wird planungsrechtlich als Anlage für soziale Zwecke gewertet. Gem. den „Hinweisen zur bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Standorten für Unterkünfte von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in den verschiedenen Gebietskulissen“ der Fachkommission für Städtebau vom 03.02.2015 können Gemeinbedarfsflächen mittels Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gem. § 31 Absatz 2 BauGB zur Errichtung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbegehrende genutzt werden.
In Rücksprache mit dem Bauaufsichtsamt des Kreises Warendorf erfüllt der Standort auf der Teigelkampwiese die planungsrechtlichen Voraussetzungen. Die erforderliche Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Art der Nutzung wurde in Aussicht gestellt."
Siehe zur Entscheidung auch die Anmerkungen von SPD-Ratsherr Bernhard Erdmann auf seinem Blog.