SPD Sendenhorst

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SPD-Fraktion im Gespräch mit Rita Tönjann

Veröffentlicht am 26.04.2017 in Ratsfraktion

Noch ist sie eine Baustelle - Erweiterung der Reha-Klinik

Intensiver Gedankenaustausch mit Rita Tönjann, der Geschäftsführerin des St. Josef-Stifts

Zeit für einen intensiven Gedankenaustausch nahmen sich die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Sendenhorst und die Geschäftsführerin des St. Josef-Stifts Rita Tönjann. Hierbei wurden sowohl die aktuellen Entwicklungen in der Stiftung als auch Fragen der Stadtentwicklung und die Herausforderungen im Bereich der Pflege angesprochen.

"Ziel dieser Gespräche ist es, im Kontakt miteinander zu bleiben und Hinweise mitzunehmen, was auf lokaler Ebene noch zu tun ist. Dabei ist das Stift als einer der größten Arbeitgeber vor Ort natürlich ein wichtiger Ansprechpartner", fasst SPD-Fraktionsvorsitzende Christiane Seitz-Dahlkamp die Idee des Termins zusammen.

Rita Tönjann erläuterte die aktuellen Planungen für die nächsten Jahre, die neben dem Ausbau verschiedener Bereiche – wie z.B. der Küche – vor allem Angebots- und Qualitätsverbesserungen zum Ziel haben, aber auch das Selbstverständnis des Stifts als sozialer Arbeitgeber.

Zusätzliche Plätze im Bereich von Tages- und Nachtpflege

Die Vorsitzende des Sozialausschusses Annette Watermann-Krass MdL begrüßte vor allem die zusätzlichen Plätze im Bereich von Tages- und Nachtpflege, die in diesem Jahr in einem Neubau am St. Elisabeth-Stift neu eingerichtet werden: "Pflege ist nach wie vor eine individuelle Herausforderung für die Betroffenen. Ziel muss es dabei sein, den Wunsch älterer Menschen, möglichst lange im gewohnten Umfeld zu leben, zu erfüllen - und gleichzeitig durch ambulante Angebote im Quartier eine bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur vorzuhalten. Deshalb hat der Landtag 2014 die Einführung des Pflegegesetzes "GEPA NRW" beschlossen. Das Stift setzt mit seinen Angeboten im Bereich der Pflegeplätze, aber auch beispielsweise der mobilen Essensversorgung, vieles davon um."

Wertvolle Hinweise für die Stadtentwicklung

Auch für die Stadtentwicklung gab es wertvolle Hinweise: So wies Rita Tönjann darauf hin, dass es im Bereich der Stadt nach wie vor erhebliche Funklöcher gebe und auch die Barrierefreiheit auf dem Weg vom Krankenhaus in die Innenstadt weiter verbesserungsfähig sei. Bedauert wurde in dem Zusammenhang, dass der Förderantrag zur weiteren Innenstadtentwicklung in diesem Jahr noch keinen Zuschlag erhalten hat.

Ralf Kaldewey, Sprecher der SPD im Stadtentwicklungsausschuss, begrüßte, dass das Stift die Anregung aus der Politik aufgenommen hat und die Schaffung zusätzlicher Parkplätze vorzieht: Zeitgleich mit der Reduzierung des Parkplatzangebots durch den Bau der Tages- und Nachtpflege werden nun weitere Parkplätze im hinteren Bereich als Übergangslösung angelegt: "Zusätzlicher Parkraum kommt sowohl den Patientinnen und Patienten des Stifts als auch den BürgerInnen zugute."

Die Wechselwirkungen zwischen Stift und Stadt werden auch anhand der Tourismusstatistik deutlich. Da die Reha-PatientInnen des Stifts dort mit erfasst werden, ist die Zahl der Übernachtungen seit 2011 von noch nicht einmal 15.000 auf über 50.000 im Jahr 2016 angestiegen. "Mit der bevorstehenden Erweiterung des Reha-Angebotes werden diese Zahlen weiter steigen – damit ist das Stift ein wichtiger Motor für die Stadtentwicklung. Die Stadt braucht das Stift – und das Stift braucht die Stadt. Wir werden deshalb weiter im Gespräch bleiben", sind sich Rita Tönjann und die SPD-Fraktion einig.

SPD-Fraktion im Bundestag

Heute wird der Bundestag eine Reform der Abgeordnetenbestechung beschließen, um bestehende Straflücken zu schließen. Bislang konnte ein Abgeordneter nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede, Abstimmung im Bundestag oder einem seiner Gremien. In der sogenannten Masken-Affäre kassierten die ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten, weil der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen. Diese Konstellation ist zukünftig strafbar, erklären Johannes Fechner, Canan Bayram und Stephan Thomae.

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